Tarifübersicht

Mitarbeiter-Versicherungen
Tarifübersicht Unfallversicherung
Sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen zu schützen, zählt zu einer der wichtigsten privaten Vorsorgemassnahmen. Mit der HDI-Unfall-Deckung und der Siemens Private Finance Unfallversicherung über die Mannheimer stehen
zwei Angebote zur Wahl.
Versicherungsumfang
Mannheimer
HDI
alle Unfälle innerhalb und
alle Unfälle innerhalb und
außerhalb des Berufs weltweit
(Volldeckung)
außerhalb des Berufs weltweit
(Volldeckung)
Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen


auch bei Säure
Versicherungsschutz bei Kraftanstrengungen


Verletzungen durch Eigenbewegung
-



innerhalb der Bergungskosten
max. 20.000 €
Erweiterter Versicherungsschutz bei Ertrinkungsbzw. Erstickungstod


auch Erfrieren
Erweiterter Versicherungsschutz bei Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen und unfreiwilligen
Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug

-
Versicherungsschutz bei der Rettung von Menschenleben und Sachen


Mitversicherung von Leistenbruch durch Kraftanstrengungen


-

bis 5.000 €

ohne Begrenzung

(Trunkenheit bis 1,3 ‰)


Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen
Erblindung auch durch Erkrankung
Versicherungsschutz bei Unfällen nach Bewusstseinsstörungen durch Alkohol
Versicherungsschutz bei Unfällen infolge Schlaganfall / Herzinfarkt
Ihr Vermittler:
Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
A Siemens Financial Services Business
81739 München · Telefon 089-636-83434 · Fax 089-636-1320092
[email protected], www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)
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Mannheimer
HDI
Versicherungsschutz bei Unfällen nach Bewusstseinsstörungen durch Medikamenteneinnahme


Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen


Erweiteter Versicherungsschutz bei Krieg / Bürgerkrieg (14 Tage Vorsorge)


bis 21 Tage
Immunklausel (erweiterter Einschluss von Infektionen mit und ohne Unfall)


Versicherungsschutz bei Insektenstichen (übertragene Infektionskrankheiten jedoch nur im Rahmen
der „Immunklausel“)


Folgen psychischer und nervöser Störungen
-

auf 40 %
auf 40 %
nicht notwendig, keine Einstufung nach Beruf




1 ‰ der Invaliditätssumme,
max. 250 €

bis 500 €
Zusätzliche Kostenübernahme (Gutachten etc.)


Versehensklausel


Bergungskosten
bis 20.000 €
bis 20.000 €
Kosmetische Operationen (einschl. Frontzähne)
bis 20.000 €
bis 20.000 €
Kurbeihilfe
bis 5.000 €
bis 3.000 €
10.000 €
10 % der Inv.summe;
max. 10.000 €
Kosten für medizinische Hilfsmittel (subsidiär)
bis 3.000 €
Optional:
Paket Schutzbrief
bis 3.000 €
Dekompressionsbehandlungskosten nach Tauchunfällen
bis 5.000 €
bis 20.000 € im Rahmen der
Bergungskosten

Optional:
Paket Tagegeld
bis 1 Jahr



bis 18 Jahre

bis 14 Jahre
Erhöhung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten
und Gebrechen
Sonderregelung bei Berufsänderung
Keine Obliegenheitsverletzung bei verspäteter
Hinzuziehung eines Arztes
Verdienstausfall bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen usw.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Komageld (max. 10 Wochen je 100 €)
Besonderheiten in der Kinder- und Familienunfallversicherung
Vorsorgeversicherung für Ehepartner und Kinder
Einschluss Vergiftungen bei Kindern
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Mannheimer
HDI

bis 45 Jahre

bis 55 Jahre

bis zu 1.000 € ab dem 15. Tag

30 € , max. 100 Tage
Rooming-in-Leistung

für Erziehungsberechtigte bei
Kindern bzw. für Ehepartner bei
Pensionären, wenn diese unfallbedingt vollstationär behandelt
werden: 75 € pauschal täglich,
bis zu 100 Übernachtungen.

30 € , max. 100 Tage bei Kindern und Partnern
Haushaltshilfe

bei vollstationärer Heilbehandlung des Versicherten durch
Unfall, wenn sein Kind bzw. bei
Pensionären der Ehepartner zu
versorgen ist: 75 € pauschal
täglich, bis zu 100 Tage.

30 € , max. 100 Tage
Prämienbefreiung in der Kinderunfallversicherung
bei Tod des Versicherungsnehmers
Nachhilfegeld
Zusatzleistung bei Einschluss der entsprechenden Leistungsart
Invaliditätsleistung als Kapital- oder Rentenzahlung
immer Kapitalzahlung
immer Kapitalzahlung
verlängert auf 21 Monate
verlängert auf 24 Monate



max. 10.000 €
-

-

5% der Invaliditätssumme
max. 5.000 €
Optional:
Paket Schutzbrief
bis 25.000 €
Erhöhte Invaliditätsleistung (10%) beim Tragen
eines Schutzhelmes beim Rad-, Inliner-, Skateboard-, Ski- oder Snowboardfahren


Verlängerte Frist für Todesfallleistung (15 Monate)


12 Monate
Anmeldefrist bei Unfalltod erweitert


Bei Unfalltod kein Einwand auf
Bewusstseinsstörungen


bis 10.000 €
vereinbarte Todesfallleistung
Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider
Elternteile

max. 50.000 €

vereinbarte Todesfallleistung
Doppelte Todesfallleistung bei Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel

max. 50.000 €
-
Verlängerung der Dauer für Krankenhaustagegeldleistung

Optional:
Paket Tagegeld
Anmeldefrist für Invalidität
Verbesserte Gliedertaxe
Vorschussregelung auf Invaliditätsleistung ohne
vereinbarte Todesfallsumme
Mehrleistung 90 % (max. 250.000 €)
Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen (Umbau Haus/Wohnung/Kfz oder Umzug)
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Mannheimer
HDI
Krankenhaustagegeld auch bei ambulanten chirurgischen Operationen

Optional:
Paket Tagegeld
Krankenhaustagegeld auch bei stationärer Behandlung in einem Rehabilitationszentrum

Optional:
Paket Tagegeld
Krankenhaustagegeld auch bei Notfalleinweisung
in gemischtes Institut

Optional:
Paket Tagegeld
Doppeltes Krankenhaustagegeld bei Unfall und
stationärem KH-Aufenthalt im Ausland

Optional:
Paket Tagegeld
max. für 2 Wochen
Übernahme des Eigenbehalts/Zuzahlung beim
KH-Aufenthalt (sofern KHT versichert)

max. 20 € je Tag

Optional:
Paket Tagegeld
bis 1 Jahr

gestaffelt nach Art des Bruches:
10-fache KHT max. 500 € bzw.
5-fache KHT max. 250 €
-
Verlängerung der Dauer für Unfall-Tagegeldleistung
(UTG)
-
Optional:
Paket Tagegeld
bis 3 Jahre bei stationärem
Krankenhausaufenthalt
Keine Nachteile bei Berufsausübung nach einem
Unfall (in Verbindung mit Unfall-Tagegeld UTG)

Optional:
Paket Tagegeld
Optional
Optional:_
Paket Schutzbrief
Verlängerung der Dauer für Genesungsgeldleistung
Leistung bei bestimmten Arten von
Knochenbrüchen
Assistance-Leistungen Reha Hilfe / Reha-Plus
 = versichert
– = nicht versichert
Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick zu den tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt
sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.
Stand 01.04.2014
Informationen gemäß § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler:
Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Ring 6,
81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, [email protected].
Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der
Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung
überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: 0180-6005850 (0,20 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 €/Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org,
Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx.
Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22,
10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
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www.siemens.de/spf
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