MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 400 Gas ( pdf , 283 KB)

Betriebsstoffvorschrift
MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 400 Gas
A001066/01D
© 2015 MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg
Originalpublikation wurde in deutscher Sprache erstellt.
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Alle Informationen dieser Publikation stellen den zum Zeitpunkt des Erscheinens jeweils neuesten Stand dar. MTU Onsite Energy GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen
oder Daten durchzuführen.
Inhaltsverzeichnis
1 Bestätigung Betriebsstoffe
1.1 Bestätigung durch den Betreiber
4
5
3 Kraftstoffe
3.1 Allgemein
3.2 Erdgas
3.3 Biogas
7
8
9
4 Zuluft und Verbrennungsluft
4.1 Allgemein
13
Allgemein
Anforderungen an das Motorkühlwasser
Anforderungen an das Gemischkühlwasser
Anforderungen an die
Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer
5.5 Anforderungen an die
Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und
Gasnacherhitzer
5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/
Gefrierschutzmittel
6.1 Allgemein
6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis
100 °C
6.3 Anforderungen an das Heizwasser über
100 °C
21
22
23
7 Schmieröl
7.1 Allgemein
7.2 Freigegebene Schmieröle
7.3 Intervalle Schmieröle
24
25
28
8 Abgaskondensat
5 Kühlmittel
5.1
5.2
5.3
5.4
20
6 Heizwasser
2 Vorwort
2.1 Allgemein
5.7 Zugelassene Korrosions-/
Gefrierschutzmittel
14
15
16
17
18
19
8.1 Allgemein
30
9 Anhang A
9.1 Abkürzungsverzeichnis
9.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten
9.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/
Servicepartner
31
32
33
10 Anhang B
34
DCL-ID: 0000033512 - 002
10.1 Index
A001066/01D 2015-06 | Inhaltsverzeichnis | 3
1 Bestätigung Betriebsstoffe
1.1 Bestätigung durch den Betreiber
Ohne diese Bestätigung darf eine Inbetriebnahme der Anlage nicht durchgeführt werden.
Anlagenbeschreibung:
Anlage besteht aus:
Werk / SAP-Nr.:
Besteller:
Betreiber:
MTU-Projektleiter:
Hiermit bestätigen wir, dass die Beschaffenheit der Betriebsstoffe (Kühlwasser, Gas, Schmieröl, Heizwasser
etc., soweit zutreffend) der Betriebsstoffspezifikation der MTU Onsite Energy entsprechen.
Für Schäden, die aufgrund abweichender Betriebsstoffqualität entstehen, übernimmt die MTU Onsite Energy
keine Gewährleistung.
Ort, Datum
TIM-ID: 0000051982 - 001
Rechtsverbindliche Unterschrift (Auftraggeber)
4 | Bestätigung Betriebsstoffe | A001066/01D 2015-06
2 Vorwort
2.1 Allgemein
Verwendete Symbole und Darstellungsmittel
Folgende, im Text hervorgehobene Anweisungen sind zu beachten:
Dieses Symbol weist auf Anweisungen, Arbeiten und Tätigkeiten hin, die einzuhalten sind, um
die Gefährdung von Personen sowie die Beschädigung oder Zerstörung des Materials zu vermeiden.
Hinweis:
Ein Hinweis informiert darüber, wenn bei der Durchführung einer Arbeit etwas Besonderes zu beachten ist.
Betriebsstoffe
Lebensdauer, Betriebssicherheit und Funktion der Antriebsanlagen sind in starkem Maße von den verwendeten Betriebsstoffen abhängig. Die richtige Auswahl und Pflege der Betriebsstoffe sind deshalb außerordentlich wichtig. Sie sind in diesen Betriebsstoffvorschriften festgelegt.
Prüfnorm
Bezeichnung
DIN
Deutsches Institut für Normung
EN
Europäische Normung
ISO
Internationale Norm
ASTM
American Society for Testing and Materials
IP
Institute of Petroleum
DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Tabelle 1: Prüfnormen für Betriebsstoffe
Freigegebene Betriebsstoffe dürfen nicht gemischt werden.
Der Kunde muss die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller beachten.
Aktualität der vorliegenden Druckschrift
TIM-ID: 0000051765 - 001
Die Betriebsstoffvorschriften werden bei Bedarf geändert oder ergänzt. Stellen Sie vor Gebrauch sicher, dass
Sie die aktuellste Version vorliegen haben. Die aktuellste Version finden Sie auch unter:
http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-Technische-Dokumentation
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MTU-Ansprechpartner gerne weiter.
Gewährleistung
Die Verwendung der freigegebenen Betriebsstoffe, entweder nach der namentlichen Nennung oder entsprechend der aufgeführten Spezifikation, ist Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen.
Der Lieferant der Betriebsstoffe ist verantwortlich für die weltweit gleichbleibende Qualität der genannten
Produkte.
A001066/01D 2015-06 | Vorwort | 5
Betriebsstoffe für Antriebsanlagen können Gefahrenstoffe sein. Beim Umgang mit diesen Stoffen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind gewisse Regeln zu beachten.
Diese Regeln ergeben sich aus den Herstellerangaben, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerken, die in dem jeweiligen Land gültig sind. Da von Land zu Land große Unterschiede bestehen können,
ist eine allgemeingültige Aussage über die zu beachtenden Regeln im Rahmen dieser Betriebsstoffvorschriften nicht möglich.
Der Anwender der hierin genannten Produkte ist daher verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen
selbst zu informieren. MTU übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer oder gesetzwidriger Verwendung
der von ihr freigegebenen Betriebsstoffe.
Im Umgang mit Betriebsstoffen sind die „Regeln zum Umweltschutz (siehe Sicherheitsvorschriften, Demontage und Entsorgung)“ zu beachten, da diese gesundheitsgefährdend und feuergefährlich sind.
Unsachgemäße Verwendung der Betriebsstoffe führt zur Belastung der Umwelt:
• Betriebsstoffe dürfen nicht in Erdboden oder Kanalisation gelangen.
• Gebrauchte Betriebsstoffe müssen der Altölverwertung oder Sondermüllentsorgung zugeführt werden.
• Gebrauchte Filtereinsätze und -patronen müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden.
Der Besteller / Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kraftstoffwerte.
Konservierung
Alle Informationen zur Konservierung, Nach- und Entkonservierung inklusive der zugelassenen Konservierungsstoffe finden sie in den MTU Konservierungs- und Nachkonservierungsvorschriften. Die aktuellste Version finden Sie auch unter:
TIM-ID: 0000051765 - 001
http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-Technische-Dokumentation
6 | Vorwort | A001066/01D 2015-06
3 Kraftstoffe
3.1 Allgemein
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
Feuchte im Kraftstoff / Luftgemisch
Beschädigung / Zerstörung des Katalysators / Zerstörung der Gasregelstrecke
• Es ist zu gewährleisten, dass stets die Grenzwerte zur Feuchte im Kraftstoff wie auch in der Zuluft
nicht überschritten werden!
Schadstoffe / Verunreinigungen im Kraftstoff
Langzeitschäden durch Korrosion
• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,
Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Kraftstoffleitung
gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung.
Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft)
Langzeitschäden durch Korrosion
• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,
Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte
überschritten, erlischt die Gewährleistung.
Schadstoffe / Verunreinigungen im Abgas
Langzeitschäden durch Korrosion
• Es ist zu gewährleisten, dass keine Metalle wie Eisen, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn in das
Abgassystem / Katalysator gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Metalle zusammen mit den Schwermetallen den Summengrenzwert von 350 g/m3 Katalysatorraumvolumen, erlischt die Gewährleistung auf den Katalysator.
Temperaturüberschreitung im Abgassystem
Beschädigung / Zerstörung des Katalysators
• Es ist zu gewährleisten, dass die maximale Betriebstemperatur von 600 °C nicht überschritten werden darf. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung.
TIM-ID: 0000051919 - 001
Spätestens vor Inbetriebnahme ist durch Befragen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens sicherzustellen, dass die, in dem jeweiligen Datenblatt, angegebene Mindest-Methanzahl sowie der Heizwertbereich
eingehalten werden. Hierbei ist auch das zeitweise Zumischen von Butan- oder Propan-Luftgemischen abzufragen.
Der Kraftstoff muss technisch frei von Nebel, Staub und Flüssigkeit sein. Kondensation im Gassystem ist
durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (Entfeuchtung, Schutz vor Abkühlung, Anwärmen etc.). Korrosive
Bestandteile dürfen nur in den nachstehend genannten Konzentrationen enthalten sein.
Feuchte bedingte Schäden besonders im Zusammenhang mit Schwefelverbindungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Es muss sicher gestellt werden, dass keine Katalysatorgifte (Phosphor, Arsen, Schwefel, Ammoniak, Chlor-,
Flur-, Brom-, Jod-, Zinkverbindungen) über Kraftstoff oder Ansaugluft in das Abgas gelangen.
Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Katalysatorgifte den Summengrenzwert des Katalysatorherstellers, erlischt die Gewährleistung.
A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 7
3.2 Erdgas
Einzuhaltende Kraftstoffwerte
Folgende Kraftstoffwerte sind am Eintritt in die Gasregelstrecke (Lieferumfang MTU Onsite Energy) einzuhalten:
Mindestmethanzahl
Mindestheizwert
Siehe Technische Beschreibung
Änderungsgeschwindigkeit Heizwert
% je min
1
Änderungsgeschwindigkeit Methanzahl
MZ je min
5
Mindestgasfließdruck (Überdruck)
mbar
20
Maximaler Gasfließdruck (Überdruck)
mbar
50
Max. Gasdruckschwankungen (Regelschwankung
kurzzeitig)
mbar
±5
Max. Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks
mbar/s
1
Gastemperatur
°C
5 - 45
Max. Wasserdampfanteil
Vol.-%
Staubpartikel > 3 µm
Ölige Bestandteile
0,5
3
5
3
0,4
mg/m i.N CH4
mg/m i.N CH4
Tabelle 2: Einzuhaltende Kraftstoffwerte
Korrosive Bestandteile, mit Ausnahme eines max. Gesamt-Schwefelgehalts von 30 mg/m3i.N., kurzzeitig 150
mg/m3i.N., dürfen nicht enthalten sein (analog DVGW Blatt G 260).
TIM-ID: 0000053740 - 001
Achtung: Der gelieferte Gasfilter (50 µm) am Eintritt der Gasregelstrecke stellt obigen Staubgrenzwert nicht
sicher und dient lediglich zum Schutz der Gasarmaturen.
8 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06
3.3 Biogas
Schwankungen in der Gasqualität sind bei Bio-, Klär- und Deponiegas nicht zu vermeiden.
Ebenfalls die Anwesenheit von störenden Verunreinigungen.
Um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen und Schäden zu vermeiden, müssen jedoch bestimmte
Grenzwerte eingehalten werden.
Stellt sich bei der Inbetriebnahme heraus, dass die erforderliche Kraftstoffqualität nicht vorhanden ist, behalten wir uns eine Berechnung der abgebrochenen Inbetriebnahme vor.
Die Einhaltung der im Datenblatt genannten Emissions– und Verbrauchsangaben gelten nur für die angegebenen Referenzgaszusammensetzungen für Bio-, Klär– und Deponiegas. Hierbei ist das Volumenverhältnis
CO2 / CH4von Bedeutung.
Die aufgelisteten Komponenten / Grenzwerte sind für Biogasmotoren relevant. Andere Komponenten / Grenzwerte sind nicht zulässig.
Einzuhaltende Kraftstoffwerte
Folgende Kraftstoffwerte sind am Eintritt in die Gasregelstrecke (Lieferumfang MTU Onsite Energy) einzuhalten:
Mindestmethanzahl
TIM-ID: 0000053741 - 002
Mindestheizwert
Siehe Technische Beschreibung
Änderungsgeschwindigkeit Heizwert
% je min
1,0
Änderungsgeschwindigkeit Methanzahl
MZ je min
5
CO2 / CH4 Volumen-Verhältnis
-
<= 0,65
Methangehalt, feucht
Vol.-%
siehe TD
Mindestgasfließdruck (Überdruck)
mbar
30
Maximaler Gasfließdruck (Überdruck)
mbar
50
Max. Gasdruckschwankungen (Regelschwankung
kurzzeitig)
mbar
±5
Max. Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks
mbar/s
1
Max. Gastemperatur (ohne Derating)
°C
35
Max. Sauerstoffgehalt
Vol.-%
2
Max. Wasserdampfanteil
Vol.-%
3,1
Gasabkühlung auf mindestens
°C
25
Staubpartikel > 3 µm
mg/m i.N CH4
5
Ölige Bestandteile
mg/m3i.N CH4
0,4
3
Tabelle 3: Einzuhaltende Kraftstoffwerte
Achtung: Der gelieferte Gasfilter (50 µm) am Eintritt der Gasregelstrecke stellt obigen Staubgrenzwert nicht
sicher und dient lediglich zum Schutz der Gasarmaturen.
A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 9
Störende Verunreinigungen
Je nach Anwendung sind folgende maximal zulässigen Verunreinigungen im Kraftstoff einzuhalten:
Oxidationskatalysator
ohne
Abgaswärmenutzung
Summe aller Schwefelvermg/m3 i.N. CH4
bindungen (gerechnet als S)
mit
mit
spezial
spezial
180 °C / 120 °C / ohne
ohne
180 °C
180 °C
ohne
1200
20
200
300
750
7
70
105
262
entspricht Schwefelwasserstoff (H2S)
ppm bei 50 % CH4 420
Summe aller Chlorverbindungen (gerechnet als CI)
mg/m3 i.N. CH4
100
0,5
0,5
0,5
0,5
Summe aller Fluorverbindungen (gerechnet als F)
mg/m3 i.N. CH4
50
0,5
0,5
0,5
0,5
Summe aller Siliziumverbindungen (gerechnet als Si)
mg/m3 i.N. CH4
5
0
0
0
0
Ammoniak (NH3)
ppm bei 50 % CH4 30
30
30
30
30
Schwermetalle (Pb, Hg, As,
Sb, Cd)
µg/m3i.N. CH4
10
10
10
10
-
Tabelle 4: Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff
Bei einer Rohgasqualität oberhalb der Schwefelgrenzwerte muss eine, auf die Gasqualität der Anlage ausgelegte, Gasentschwefelung installiert werden.
Mit dem schwefelresistenten MTU Spezial-Oxidationskatalysator ist, unter Einhaltung der angegebenen
Schwefelgrenzwerte im Kraftstoff, ein Betrieb ohne Feinentschwefelung zulässig.
Werden diese Grenzwerte im Betrieb überschritten, kommt es bei Abgaswärmenutzung zu verstärkter Bildung von korrosiven Ablagerungen. Dies erfordert eine frühere Reinigung des Abgaswärmetauschers.
Aufgrund der möglichen Schwankungsbreite des Schwefelgehalts in der Praxis kann MTU keine Garantien
hinsichtlich der Reinigungsintervalle abgeben.
TIM-ID: 0000053741 - 002
Im Betrieb mit Oxydationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung muss die Abgastemperatur an der Mündung
des Abgassystems sicher über 300 °C liegen. Gegebenenfalls ist die Abgasleitung zu isolieren.
10 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06
Siliziumverbindungen im Brenngas
Die Anwesenheit von organischen Siliziumverbindungen im Brenngas versucht große Probleme mit verschleißfördernden Ablagerungen im Motor. Auch Katalysatoren werden in kürzester Zeit irreversibel geschädigt.
Erfahrungsgemäß treten Verschleißschäden am Motor oberhalb von 5 mg Si/10 kWh im Brenngas auf. Die
katalysatorschädigende Wirkung ist bereits bei Konzentrationen an der Nachweisgrenze (ca. 1 mg Si/10
kWh) vorhanden.
Die MTU Onsite Energy schließt siliziumbedingte Schäden an Motor und Katalysator von der
Gewährleitung aus.
Ermittlung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse
Es werden die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Verbindungen mit den Si-Masseanteilen multipliziert und der atomare Siliziumgehalt ermittelt.
Das Ergebnis wird auf den Heizwert des Brenngases bezogen und auf 10 kWh Energiegehalt (entspricht 1 m3
i.N. CH4) normiert:
KSi 10 kWh = K Si (mg/m3i.N.)
x
10 (kWh/m3i.N.)
Hu (kWh/m3i.N.)
Tabelle 5: Berechnung des normierten Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse
Berechnungsbeispiel des normierten Siliziumanteils aus der Gasanalyse
Konzentration der Silizium Atome im Klärgas K Si
5,1 mg/m3 i.N.
CH4 Gehalt des Klärgases
K CH4
65 %
Heizwert Klärgas
Hu
6,5 kWh/m3 i.N.
KSi 10 kWh = 5,1 (mg/m3i.N.)
x
10 (kWh/m3i.N.)
= 7,8 mg/m3i.N.
6,5 (kWh/m3i.N.)
Tabelle 6: Berechnungsbeispiel des normierten Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse
TIM-ID: 0000053741 - 002
Bei der Planung einer Gasmotorenanlage mit potentieller Anwesenheit von organischen Siliziumverbindungen
(Deponiegas, Klärgas, Kofermentations- und Speiseresteanlagen), muss zunächst die Ist-Situation durch Bewertung entsprechender Gasanalysen festgestellt werden. Tabelle 6 zeigt das Bewertungsschema. Danach
kann ggf. eine Gasreinigung (z.B. Aktivkohlefilter) ausgelegt werden.
Siliziumanteil im Gas
KSi10 kWh
> 5 mg/m3 i.N.
< 5 mg/m3 i.N.
nicht nachweisbar
Motorverschleiß
beschleunigt
akzeptabel
ideal
Katalysatorstandzeit
rasche Schädigung
rasche Schädigung
akzeptabel aber ohne Gewährleistung
Tabelle 7: Bewertungsschema Siliziumanteil im Brenngas
Gewährleistungsgrundlage Siliziumbetriebswert SiB
Gasanalysen liefern nur temporäre Ergebnisse, die zudem durch ungünstige Probenahmen negativ verfälscht
werden können. Konzentrationsspitzen werden so möglicherweise nicht bemerkt.
A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 11
Als gewährleistungsrelevante Beurteilungsgröße wird deshalb primär die Anreicherung der Siliziumverbindungen im Schmieröl herangezogen. Die Erfahrung zeigt, dass der Anstieg der Messgröße elementare Siliziumkonzentration im Schmieröl mit den Si Konzentrationen im Brenngas korreliert. Der Anstieg der Siliziumkonzentration im Öl billdet also die Konzentration und den Massenstrom an Silizium im Brenngas ab.
Der Betreiber muss, zum Erhalt der Gewährleistung, im laufenden Betrieb anhand von Schmierölanalysen die
durchgehende Einhaltung der MTU Grenzwerte nachweisen.
Maßgebend ist der Indexwert SiB für elementares Silizium im Schmieröl. Hierbei wird der Anstieg des Siliziums zwischen zwei Ölanalysen mit der Ölfüllmenge inkl. Nachfüllungen und der erzeugten elektrischen Arbeit
normiert:
SiB = Delta Si Ölanalyse B - A [ppm]
x
(Ölfüllmenge + Nachfüllmenge) [dm3]
erzeugte elektrische Arbeit [kWh]
Tabelle 8: Formel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts SiB
Berechnungsbeispiel des Siliziumbetriebswerts SiB
Delta Si zwischen Ölanalyse A und B
20
ppm (mg/kg)
Ölfüllmenge im Umlauf
800
dm3
Nachgefüllte Ölmenge
200
dm3
Erzeugte elektrische Arbeit zwischen Ölanalyse A und B
2000000
kWh
SiB = 20 [ppm]
x
(800 + 200) [dm3]
2000000 [kWh]
= 0,01
Tabelle 9: Beispielrechnung des Siliziumbetriebswerts SiB
Grenzwerte SiBG
Bei den Silizium Grenzwerten SiBG wird der Betrieb mit oder ohne katalytische Abgasreinigung unterschieden.
SiBG
Mit katalytischer Abgasreinigung
0
Ohne katalytischer Abgasreinigung
< 0,02
Tabelle 10: Silizium Betriebsgrenzwerte SiBG für verschiedene Betriebsarten.
Für den Einsatz von Oxydationskatalysatoren ist erfahrungsgemäß die Nichtnachweisbarkeit zu fordern (SiB =
0).
Entscheidend für einen Gewährleistungsanspruch ist dann der Befund des Katalysatorherstellers.
12 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06
TIM-ID: 0000053741 - 002
Dennoch kann es, aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Katalysators, zu vorzeitigem Aktivitätsverlust vor
allem beim Formaldehydumsatz kommen.
4 Zuluft und Verbrennungsluft
4.1 Allgemein
VORSICHT
Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft)
Langzeitschäden durch Korrosion
• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,
Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte
überschritten, erlischt die Gewährleistung.
Bei Betrieb in Schwimmbädern oder in der Nähe von Kältemaschinen ist zu berücksichtigen, dass schon geringe Spuren von Halogenverbindungen in der Zuluft (Ansaugluft) zu Korrosion im Motor, bzw. an peripheren
Bauteilen, z. B. an Elektromotoren, führen können. Ebenso ist zu bedenken, dass auch Reinigungsmittel aggressive, korrosionsfördernde Stoffe enthalten können.
Der Eintrag in den Motor darf in Summe (Kraftstoff und Luft) die, unter Kraftstoff angegebenen Grenzwerte
nicht überschreiten.
TIM-ID: 0000051960 - 001
Im Zweifelsfall muss Rückfrage bei MTU Onsite Energy, Augsburg erfolgen.
A001066/01D 2015-06 | Zuluft und Verbrennungsluft | 13
5 Kühlmittel
5.1 Allgemein
VORSICHT
Umwelt gefährdende Flüssigkeit
Umweltgefährdend
• Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
• Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften.
• Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen.
Definition Kühlmittel
TIM-ID: 0000051961 - 001
Kühlmittel = Kühlmittelzusatz (Konzentrat) + Frischwasser in vorgegebenem Mischungsverhältnis einsatzfertig für die Anwendung im Motor.
14 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06
5.2 Anforderungen an das Motorkühlwasser
Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind.
Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist:
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
8,2 - 9,0
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
< 300
mS/m
Summe Erdalkalien
1,0 - 1,5
5,6 - 8,4
mmol/l
°dH
Chloride
< 80
mg/l
Sulfate
< 70
mg/l
Eisen
< 0,2
mg/l
TIM-ID: 0000052013 - 001
Tabelle 11: Anforderungen an das Motorkühlwasser
A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 15
5.3 Anforderungen an das Gemischkühlwasser
Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist:
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
8,2 - 9,0
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
< 300
mS/m
Summe Erdalkalien
1,0 - 1,5
5,6 - 8,4
mmol/l
°dH
Chloride
< 100
mg/l
Sulfate
< 70
mg/l
Eisen
< 0,2
mg/l
TIM-ID: 0000052015 - 001
Tabelle 12: Anforderungen an das Gemischkühlwasser
16 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06
5.4 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für
Gasnacherhitzer
Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer mit Temperaturen bis
60 °C sind zu beachten.
Als Füll- und Ergänzungswasser für das Nacherhitzersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist:
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
8,2 - 9,0
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
< 300
mS/cm
Summe Erdalkalien
1,0 - 1,5
5,6 - 8,4
mmol/l
°dH
Chloride
< 100
mg/l
Sulfate
< 70
mg/l
Eisen
< 0,2
mg/l
TIM-ID: 0000052019 - 001
Tabelle 13: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer
A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 17
5.5 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler
und Gasnacherhitzer
Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für das Ausgangswasser für Gaskühler und
Gasnacherhitzer mit Temperaturen von > 60 °C sind zu beachten.
Der Betreiber muss das Ausgangswasser und das unbehandelte Füll- und Ergänzungswasser besonders aufbereiten und überwachen. Als Füll- und Ergänzungswasser ist salzarmes, entsalztes Wasser (z. B. Permeat)
oder einwandfreies Kondensat zu verwenden.
Das Kaltwassersystem und der Nacherhitzerkreislauf dürfen nur mit dem Frostschutzmittel Antifrogen N der
Firma Hoechst AG befüllt werden.
Wir empfehlen unter Berücksichtigung des VdTÜV-Merkblattes TCh 1466 die Einhaltung folgender Anforderungen für salzarme Betriebsweise:
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
9,0 -10,5
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
< 100
µS/cm
Sauerstoff
< 0,05
mg/l
Chloride
< 20
mg/l
Summe Erdalkalien
< 0,02
(< 0,1)
mmol/l
°dH
Phosphat
5 - 10
mg/l
TIM-ID: 0000052024 - 001
Tabelle 14: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer
18 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06
5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/ Gefrierschutzmittel
Korrosions-/ Gefrierschutzmittel sind dem Wasser in einer Konzentration von mindestens 40 Vol.-% beizumischen, wenn ein Frostschutz bis minus 25 °C ausreichend ist. Werden niedrigere Umgebungstemperaturen
erwartet, ist die Konzentration entsprechend zu erhöhen, keinesfalls jedoch auf Werte über 50 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil des Frostschutzmittels unter 40 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden
Korrosionsschutz.
Das aufbereitete Wasser ist im Sommer- und Winterbetrieb zu verwenden. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt.
TIM-ID: 0000061507 - 001
Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des
Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 12.000 Betriebsstunden oder spätestens nach 2 Jahren ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Frostschutzmittels
auszutauschen.
A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 19
5.7 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel
Hinweis zur Gewährleistung
Bei Einsatz abweichender Produkte erlischt die Gewährleistung
Typ NF (nitritfrei)
Hersteller / Lieferant
Bezeichnung
BayWa AG
Tectrol Coolprotect MIX3000
Montana
Kühlerfrostschutz BHKW -25 °
Valentin
Coolant Plus -25 °
Tabelle 15: Fertigmischung: Silikatfrei
Hersteller / Lieferant
Bezeichnung
BASF
Glysantin G30
Aral
Antifreeze Silikatfrei
Tabelle 16: Konzentrate
Es wird dringend angeraten Korrosions-Gefrierschutzmittel-Fertigmischungen für den Motorkühlkreislauf zu
verwenden.
Bei Verwendung von derartigen Fertigmischungen ist gewährleistet,
• dass das Verhältnis Wasser zu Korrosions-Gefrierschutzmittel korrekt eingestellt ist
• dass das verwendete (Frisch-) Wasser innerhalb der Spezifikationen der „Anforderungen an das Motorkühlwasser“ liegt.
Nur wenn Wasser gemäß Spezifikation verwendet wird, können die Bauteilstandzeiten eingehalten werden.
Andernfalls besteht bei vielen Bauteilen die Gefahr von Ablagerungen, die zu reduzierter Wärmeübertragung
und somit zu geringerer Funktionalität (Wärmetauscher) bzw. zu Überhitzung von Bauteilen führen können.
TIM-ID: 0000053805 - 001
Deswegen muss bei „Selbstmischung“ des Kühlmittels
• nur die zugelassenen silikatfreien Korrosions-Gefrierschutzmittel im angegebenen Verhältnis zu Wasser
verwendet werden
• ein Bestätigungsformular unterzeichnet werden, dass das verwendete Wasser die Anforderungen gemäß
Betriebsstoffvorschriften erfüllt
20 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06
6 Heizwasser
6.1 Allgemein
VORSICHT
Mangelnde Aufbereitung / Entlüftung der Wasserkreisläufe
Langzeitschäden an wasserführenden Komponenten
• Es ist zu gewährleisten, dass die Vorgaben von MTU Onsite Energy zur Aufbereitung / Entlüftung des
Wasser eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung.
Ergänzende Hinweise
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Allgemeinen auch Maschinenbruchversicherungen keine Kosten für vorhersehbare Schäden, z. B. durch ungeeignete Wasserbeschaffenheit übernehmen.
Unter dem Begriff „Summe Erdalkalien“ ist der Gehalt an Härte bildenden gelösten Calcium- und Magnesiumsalzen zu verstehen. Für die Umrechnung in die früher übliche Maßeinheit der „Gesamthärte“ gilt:
• 1 mol/m 3 = 5,6 dH
• Der pH-Wert ist ein Maß für den Säuregrad oder die Alkalität einer Lösung.
• pH = 7 neutral, < 7 sauer, > 7 alkalisch.
TIM-ID: 0000051994 - 001
max. zulässige Schwankung der Heizwassereintrittstemperatur: max. 3 K / min.
A001066/01D 2015-06 | Heizwasser | 21
6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C
Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Heizkreislauf eingebaut sind.
Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen bis 100 °C
Maßgebend ist die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Dezember 2005) und Blatt 2 (September 1998). „Verhütung
von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ mit folgenden Richtwerten
(siehe auch die entsprechenden Erläuterungen im Original):
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
8,2 - 9,0
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
10 - < 500
μS/cm
Summe Erdalkalien
1,0 - 1,5
5,6 - 8,4
mmol/l
°dH
Chloride
< 80
mg/l
Sulfate
< 70
mg/l
Sauerstoffgehalt bei Einsatz von
Sauerstoffbindemitteln
< 0,1
mg/l
Eisen
< 0,2
mg/l
Tabelle 17: Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C
TIM-ID: 0000051996 - 001
Werden obige Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder
durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-HProdukte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte).
22 | Heizwasser | A001066/01D 2015-06
6.3 Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C
Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind.
Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen über 100 °C und bei großen Heizungssystemen,
bzw. Fernheizsystemen.
Die Basisakalisierung muss mit Trinatriumphosphat erfolgen.
Maßgebend ist die VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 für die Beschaffenheit des Wassers in Heizungsanlagen, die
mit Vorlauftemperatur über 100 °C betrieben werden. Danach gelten für salzarme Betriebsweise die folgenden Richtwerte:
Allgemeine Anforderungen
Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen
pH-Wert (25 °C)
8,2 - 9,0
Elektrische Leitfähigkeit (25 °C)
10 - < 250
μS/cm
Summe Erdalkalien
< 0,02
< 0,10
mmol/l
°dH
Chloride
< 20
mg/l
Sulfate
< 5 - 10
mg/l
Sauerstoffgehalt
< 0,05
mg/l
Phosphat
5 - 10
mg/l
Eisen
< 0,2
mg/l
Tabelle 18: Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C
TIM-ID: 0000051997 - 001
Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch
Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte).
A001066/01D 2015-06 | Heizwasser | 23
7 Schmieröl
7.1 Allgemein
Bei der Auswahl eines Motoröls für Gasmotoren ist die Gasart, mit der der Motor betrieben wird von entscheidender Bedeutung. Der Gasmotor darf nur mit freigegebenem Schmieröl betrieben werden. Die zu verwendenden Motoröle sind aus der Tabelle Freigegebene Schmieröle zu entnehmen. Ein wesentlicher Faktor
ist auch die Qualität des Gases im Bezug auf dessen Reinheit. Dies setzt vom Betreiber regelmäßige Gaskontrollen voraus. Die zu verwendenden Gasmotorenöle zeichnen sich durch geringst mögliche Aschegehalte
aus. Dadurch werden erhöhte Ascheablagerungen, die zur Leistungsminderung des Katalysators bzw. zu
klopfender Verbrennung führen können, vermieden.
Beim Betrieb mit Biogas (mit korrosiven Verunreinigungen) wird das Schmieröl durch korrosive Verunreinigungen belastet, die bei der Verbrennung der enthaltenen Schadstoffe (Chlor-, Fluor- und Schwefelverbindungen) entstehen. Diese korrosiven Bestandteile können auch durch spezielle Additive im Schmieröl nur begrenzt neutralisiert werden. Korrosionsschäden an den ölgeschmierten Bauteilen des Motors können nur
durch häufigeren Ölwechsel vermieden werden.
Um Konzentrationsspitzen bei der Belastung durch korrosive Verunreinigungen besser puffern zu können,
wird ein vergrößertes Schmierölvolumen empfohlen.
Verbrauchte Betriebsstoffe entsprechend den am Einsatzort geltenden Vorschriften entsorgen!
Mischen von Motorölen ist grundsätzlich nicht zulässig!
Im Rahmen eines Motorölwechsels ist das Umölen auf ein anderes freigegebenes Motoröl möglich. Die dabei im Motorkreislauf verbleibende Restölmenge ist unbedenklich.
TIM-ID: 0000051962 - 001
Bei Anwendungen Biogas, Klärgas oder Deponiegas ist die Ölmenge in der Motorölwanne nicht
ausreichend. Ein größeres Ölvolumen ist erforderlich!
24 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06
7.2 Freigegebene Schmieröle
Schmieröle für Saugmotoren
Hersteller / Lieferant
Bezeichnung
Addinol Lube Oil GmbH
MG 40 Extra LA
AUTOL
ELA 40
AVIA Mineralöl AG
SAE 40 1)
M
E, P
SAE 40
1)
M
E, P
LA 40
SAE 40
1)
M
E, P
Castrol
Duratec HPL 40
SAE 40 1)
M
E, P
Castrol
Duratec XPL
SAE 40 1)
S
E, P
BayWa AG
TECTROL Methaflexx HC Premium
SAE 40 1)
M
E, P
BayWa AG
TECTROL Methaflexx NG
SAE 40
1)
M
E, P
Eurolub
LA
SAE 40
1)
M
E, P
ExxonMobil
Pegasus 1
SAE 40
1)
S
E, P
ExxonMobil
Pegasus 605
SAE 40
1)
M
E, P
ExxonMobil
Pegasus 705
SAE 40 1)
M
E, P
ExxonMobil
Pegasus 805
SAE 40 1)
M
E, P
ExxonMobil
Pegasus 1005
SAE 40 1)
M
E, P
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet LA
SAE 40
1)
M
E, P
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet Ultra
SAE 40
1)
M
E, P
Kuwait Petroleum
PEAK Navitus MA
SAE 40
1)
M
E, P
Kuwait Petroleum
Q8 Mahler MA
SAE 40
1)
M
E, P
Petro Canada Europe
Sentron LD 5000
SAE 40 1)
M
E, P
WIPA Chemicals International
Ecosyn GE 4004
SAE 40 1)
S
E, P
Tabelle 19: Schmieröle für Saugmotoren
1)
Zulassung begrenzt auf Motorumgebungstemperatur > +10 °C
S = Synthetisches Schmieröl
M = Mineralisches Schmieröl
E = Erdgas
P = Propangas
B = Biogas
TIM-ID: 0000053541 - 001
Schmieröle für Turbomotoren
Hersteller / Lieferant
Bezeichnung
AUTOL
BGJ 40
SAE 40 1)
M
B
K
AUTOL
ELA 40
SAE 40
1)
M
E, P
K
AVIA Mineralöl AG
HA 40
SAE 40 1)
M
B
K
AVIA Mineralöl AG
LA 40
SAE 40 1)
M
E, P
K
Addinol Lube Oil GmbH
MG 40 Extra Plus
SAE 40 1)
M
B
K
Addinol Lube Oil GmbH
MG 40 Extra LA
SAE 40
1)
M
E, P
K
NILS
Burian
SAE 40
1)
M
B
K
BayWA AG
TECTROL Methaflexx D
SAE 40
1)
M
B
K
A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 25
Bezeichnung
BayWA AG
TECTROL Methaflexx HC Plus
SAE 40 1)
M
B
K
BayWA AG
TECTROL Methaflexx HC Premium
SAE 40 1)
M
E, P
K
BayWA AG
TECTROL Methaflexx HC Premium
SAE 40
M
B
2*
BayWA AG
TECTROL Methaflexx NG
SAE 40 1)
M
E, P
K
Castrol
Duratec HPL
SAE 40 1)
M
E, P
K
Castrol
Duratec XPL
SAE 40
1)
S
E, P
K
ChevronTexaco
Geotex LA 40
SAE 40
1)
M
E, P
K
ChevronTexaco
Geotex LF 40
SAE 40
1)
M
B
K
Eurolub
LA
SAE 40
1)
M
E, P
K
Eurolub
HGM Plus
SAE 40 1)
M
B
K
ExxonMobil
Pegasus 1
SAE 40 1)
S
E, P
K
ExxonMobil
Pegasus 605
SAE 40 1)
M
E, P
K
ExxonMobil
Pegasus 610
SAE 40
1)
M
B
K
ExxonMobil
Pegasus 705
SAE 40
1)
M
E, P
K
ExxonMobil
Pegasus 710
SAE 40
1)
M
B
K
ExxonMobil
Pegasus 805
SAE 40
1)
M
E, P
K
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet
SAE 40 1)
M
B
K
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet LA
SAE 40 1)
M
E, P
K
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet Plus
SAE 40 1)
M
B
K
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet Ultra
SAE 40
1)
M
E, P
K
Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH
Titan Ganymet Ultra
SAE 40
1)
M
B
2*
Hessol Lubrication GmbH
Hessol Gasmotorenöl SAE 40
SAE 40
1)
M
B
K
Kuwait Petroleum
PEAK Navitus HA 40
SAE 40
1)
M
B
K
Kuwait Petroleum
PEAK Navitus MA 40
SAE 40 1)
M
E, P
K
Kuwait Petroleum
Q8 Mahler HA 40
SAE 40 1)
M
B
K
Kuwait Petroleum
Q8 Mahler MA 40
SAE 40 1)
M
E, P
K
OMV Refining & Marketing
HD 40
SAE 40
1)
M
B
K
Petro Canada Europe
Sentron CG 40
SAE 40
1)
M
B
K
Petro Canada Europe
Sentron LD 5000
SAE 40
1)
M
E, P
K
Total Deutschland
Nateria MH 40
SAE 40
1)
M
E, P
K
Total Deutschland
Nateria MJ 40
SAE 40 1)
M
B
K
WIPA Chemicals International
Ecosyn GE 4004
SAE 40 1)
S
E, P
K
Tabelle 20: Schmieröle für Turbomotoren
1)
Zulassung begrenzt auf Motorumgebungstemperatur > +10 °C
S = Synthetisches Schmieröl
M = Mineralisches Schmieröl
E = Erdgas
P = Propangas
B = Biogas
26 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06
TIM-ID: 0000053541 - 001
Hersteller / Lieferant
K = für Katalysator geeignet
-- = nicht für Katalysator geeignet
TIM-ID: 0000053541 - 001
2* = Keramikkatalysator
A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 27
7.3 Intervalle Schmieröle
Mineralöl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
Bei Vergrößerung des Zusatzvolumens wie z.B. 800 l für E3066Dx erhöht sich auch das Ölwechselintervall
auf das 4-fache der Angabe für das Zusatzvolumen von 200 l.
Auch in diesen Fällen sind regelmäßige Ölanalysen erforderlich.
Bezeichnung
Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh
Min. Größe des Zusatzvolumens
E3066D1-D3
2500
200 l
E3066D4
3000
200 l
E3066Lx/Zx
1000
120 l
E3042D1-D3
1250
200 l
E3042D4
1500
200 l
E3042Lx/Zx
1000
200 l
E3042Lx/Zx
5000
1000 l
B3066Lx/Zx
600
120 l
B3042Lx/Zx
600
200 l
Tabelle 21: Mineralöl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
Mineralöl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung)
Bezeichnung
Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung)
Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh
Empfohlene Größe Frischölbehälter
E3066D1-D3
600
200 l
E3066Lx/Zx
300
200 l
E3042D1-D3
600
200 l
E3042Lx/Zx
300
200 l
Tabelle 22: Mineralöl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung)
Synthetiköl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
Bei Vergrößerung des Zusatzvolumens wie z.B. 800 l für E3066Dx erhöht sich auch das Ölwechselintervall
auf das 4-fache der Angabe für das Zusatzvolumen von 200 l.
Bezeichnung
Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh
Min. Größe des Zusatzvolumens
E3066Lx/Zx
2000
200 l
E3042Lx/Zx
1000
160 l
E3042Lx/Zx
6000
1000 l
Tabelle 23: Synthetiköl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen
28 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06
TIM-ID: 0000053502 - 001
Auch in diesen Fällen sind regelmäßige Ölanalysen erforderlich.
Synthetiköl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne
Ölabspritzung)
Bezeichnung
Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung)
Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh
Empfohlene Größe Frischölbehälter
E3066D1-D3
1250
200 l
E3066D4
1500
minimales Ölzusatzvolumen 50 l
E3066Lx/Zx
600
200 l
E3042D1-D3
1250
200 l
E3042D4
1500
minimales Ölzusatzvolumen 90 l
E3042Lx/Zx
600
200 l
TIM-ID: 0000053502 - 001
Tabelle 24: Synthetiköl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung)
A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 29
8 Abgaskondensat
8.1 Allgemein
GEFAHR
Umwelt gefährdende Flüssigkeit
Umweltgefährdend
• Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung
unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen.
Bei der Verbrennung des Kraftstoffes im Motor entstehen neben Kohlendioxyd und Wasserdampf auch Stickoxide NOx. Diese setzen sich in den nachgeschalteten Bauteilen in Gegenwart von kondensiertem Wasser in
salpetrige Säure um. Andere anorganische und organische Säuren, z. B. Schwefelsäure oder schweflige Säure, können je nach Kraftstoffzusammensetzung ebenfalls entstehen. Kondensatproben weisen demzufolge einen leicht stechenden Geruch und gelöstes Eisen als Korrosionsprodukt auf. Die Wasserstoffionenkonzentration, d. h. der pH-Wert solcher Kondensatproben liegt in der Regel im stark bis schwach sauren Bereich bei
pH = ca. 0,5 ... 4.
Die Kondensatbildung setzt je nach säurebildender Komponente bei Abgastemperaturen unter ca. 160 °C
ein.
Theoretisch können aus 1 m3 i.N. Erdgas 1,5 kg Kondensat entstehen.
Bei Aggregaten mit Abgaskühlung in einem Wärmetauscher, bei Abgastemperaturen nicht unter 110 °C, bei
ordnungsgemäß isolierten Abgasleitungen und bei normaler Zahl von Start-Stopp-Vorgängen (Verhältnis Betriebsstunden zu Starts mindestens 2 : 1) ist der Kondensatanfall im Wärmetauscher und im nachgeschalteten Schalldämpfer auf wenige Kilogramm pro Tag reduziert.
Für das Kondensat ist ein freier Ablauf über Siphon mit einer Höhe von ca. 300 mm1) zur Verhinderung von
Abgasaustritt aus der Kondensatleitung vorzusehen. Das Abgaskondensat soll in einer Neutralisationsanlage
vor Einleitung in das Abwassernetz neutralisiert werden. Zusätzlich ist ein Ölabscheider erforderlich.
Abgaskondensat darf nur nach Rücksprache mit der örtlichen Abwasserbehörde ohne Aufbereitung in die Kanalisation, keinesfalls jedoch in das Freie abgeführt werden. Die Gemeinden in Deutschland, bzw. die von
ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, anfallende Abwässer, wozu auch Kondensat gehört, abzunehmen. Eine Einordnung in die Kategorie "Sonderabfall" ist möglich.
Mindestens 50 mm über dem entsprechenden max. Abgasgegendruck nach Modul.
TIM-ID: 0000051981 - 001
1)
30 | Abgaskondensat | A001066/01D 2015-06
9 Anhang A
9.1 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bedeutung
ASTM
American Society for Testing and Materials
Bh
Betriebsstunden
BR
Baureihe
BV
Betriebsstoffvorschrift
DIN
Deutsches Institut für Normung e. V.
DVGW
Deutsche Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches e.V.
EN
Europäische Norm
Erläuterung
Zugleich Bezeichnung für Normen (Deutsche
Industrie-Norm)
ICP
IR
Verfahren
IP
Institute of Petroleum
ISO
International Organization for Standardi- Internationale Dachorganisation aller nationazation
len Normungsinstitute
MZ
Methanzahl
OEG
Onsite Energy
MTU Onsite Energy
Society of Automotive Engineers
US-amerikanisches Normungsgremium
RFA
SAE
ST-DOS-H
Produkte
Richtlinie
VdTÜV
Richtlinie
Vol.
Volumen
TIM-ID: 0000053479 - 001
VDI
A001066/01D 2015-06 | Anhang A | 31
9.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten
SI-Einheit
US-Einheit
Umrechnung
°C
°F
°F = °C*1,8+32
kWh
BTU
1 BTU = 0,0002930711 kWh
kWh/m3 i.N.
BTU/ft3
1 BTU/ft3 = 00,010349707 kWh/m3
kW
kBTU/hr
1 kBTU/hr = 0,2928104 kW
kW
bhp
1 bhp = 0,7457 kW
l
gal
1 gal = 3,785412 liter
mm
inch
1 inch = 25,4 mm
m
ft
1 ft = 0,3048 m
m/s
ft/s
3
3
1 ft/s = 0,3048 m/s
m i.N
ft i.N
ft3 = 0,02831685 m³ i.N.
bar
psi
1 psi = 0,06894757 bar
kg
lb
1 lb = 0,4535924 kg
TIM-ID: 0000053888 - 001
Tabelle 25: Umrechnungstabelle
32 | Anhang A | A001066/01D 2015-06
9.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/Servicepartner
Service
Das weltweite Netz der Vertriebsorganisation mit Tochtergesellschaften, Vertriebsbüros, Vertretungen und
Kundendienststützpunkten gewährleistet die schnelle und direkte Betreuung vor Ort und die hohe Verfügbarkeit unserer Produkte.
Betreuung vor Ort
Erfahrene und kompetente Spezialisten stehen Ihnen zur Seite und geben ihre Kenntnisse und ihr Wissen an
Sie weiter.
Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter:
• http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html
24 h Hotline
Über unsere 24 h Hotline und durch unsere Flexibilität sind wir rund um die Uhr Ihr Ansprechpartner, während der Betriebsphase, der vorbeugenden Wartung, der korrektiven Arbeiten im Störungsfall, bei veränderten Einsatzbedingungen und der Ersatzteilversorgung.
Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter:
• http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html
Ihr Ansprechpartner in der Zentrale:
• [email protected]
Ersatzteilservice
Das Ersatzteil für Ihre Anlage schnell, einfach und korrekt identifizieren. Das richtige Ersatzteil zur rechten
Zeit am richtigen Ort.
Für diese Zielsetzung bieten wir eine weltweit vernetzte Ersatzteile-Logistik.
Ihr Ansprechpartner in der Zentrale:
Deutschland:
• Tel.: +49 821 74800
• Fax: +49 821 74802289
• E-Mail: [email protected]
TIM-ID: 0000002624 - 005
Weltweit:
• Tel.: +49 7541 908555
• Fax: +49 7541 908121
• E-Mail: [email protected]
A001066/01D 2015-06 | Anhang A | 33
10 Anhang B
10.1 Index
A
H
Abgaskondensat 30
Abkürzungsverzeichnis 31
Aktualität der Druckschrift 5
Anforderungen – Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 18
– Gemischkühlwasser 16
– Motorkühlwasser 15
– Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer 17
Anforderungen bis 100 °C – Heizwasser 22
Anforderungen über 100 °C – Heizwasser 23
Ansprechpartner – MTU Onsite Energy 33
Aufbereitung – Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 19
Heizwasser – Allgemein 21
– Anforderungen bis 100 °C 22
– Anforderungen über 100 °C 23
– Ergänzende Hinweise 21
Hinweise zur Benutzung 5
Bestätigung – Betreiber 4
Betreiber – Bestätigung 4
Biogas – Brennstoffe 9
– Kraftstoffe 9
Brennstoffe – Biogas 9
– Erdgas 8
– Siliziumgehalt 7
D
Definition – Kühlmittel 14
E
Erdgas – Brennstoffe 8
– Kraftstoffe 8
Ergänzende Hinweise – Heizwasser 21
F
Fertigmischungen – Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 20
Freigabe – Schmieröl 25
34 | Anhang B | A001066/01D 2015-06
Intervalle – Mineralöl 28
K
Konservierung des Motors 5
Kraftstoffe 7
– Biogas 9
– Erdgas 8
Kühlmittel – Gemischkühlwasser – Anforderungen 16
– Korrosions-/ Gefrierschutzmittel – Aufbereitung 19
– Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer – Anforderungen 17
– Allgemein 14
– Definition 14
– Motorkühlwasser – Anforderungen 15
– Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer – Anforderungen 18
– Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 20
M
Mineralöl – Intervalle 28
MTU Onsite Energy – Ansprechpartner 33
– Servicepartner 33
S
Schmieröl – Allgemein 24
– Freigabe 25
Servicepartner – MTU Onsite Energy 33
Siliziumgehalt – Brennstoffe 7
DCL-ID: 0000033512 - 002
B
I
Z
DCL-ID: 0000033512 - 002
Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel – Fertigmischungen 20
– Kühlmittel 20
Zuluft und Verbrennungsluft 13
A001066/01D 2015-06 | Anhang B | 35