BetaPlate Scint

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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*
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: BetaPlate Scint
· Artikelnummer: 1205-440
· CAS-Nummer:
38640-62-9
· EG-Nummer:
254-052-6
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
PerkinElmer Health Sciences B.V.
Rigaweg 22
9723 TH Groningen
Die Niederlande
Postfach 5205
9700 GE Groningen
Die Niederlande
Telefon: 0031 50 5445900
Fax: 0031 50 5445950
www.perkinelmer.com
· Auskunftgebender Bereich:
Quality Assurance, Environment, Safety & Health (QA/ESH)
[email protected]
· 1.4 Notrufnummer:
+31 50 5445971
CHEMTREC: +1 703-527-3887
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
Asp. Tox. 1
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
GHS09 Umwelt
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
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(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
GHS08
GHS09
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Diisopropyl naphthalene isomers
· Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe
· CAS-Nr. Bezeichnung
38640-62-9 Diisopropyl naphthalene isomers
· Identifikationsnummer(n)
· EG-Nummer: 254-052-6
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 38640-62-9
Diisopropyl naphthalene isomers
EINECS: 254-052-6
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 1, H410
Methanol
CAS: 67-56-1
EINECS: 200-659-6
Flam. Liq. 2, H225
Indexnummer: 603-001-00-X
Acute Tox. 3, H301; Acute Tox. 3, H311; Acute Tox. 3, H331
STOT SE 1, H370
80-100%
 2,5%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
· Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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· Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt.
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Filter A/P2
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Nitrilkautschuk
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Flüssig
Form:
Farblos
Farbe:
Geruchlos
· Geruch:
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -40 °C
300 °C
Siedepunkt/Siedebereich:
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· Flammpunkt:
140 °C
· Zündtemperatur:
450 °C
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung
explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
0,4 Vol % (Diisopropylnaphthalene)
4,7 Vol % (Diisopropylnaphthalene)
· Dampfdruck bei 20 °C:
0,003 hPa
· Dichte bei 20 °C:
0,96 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
0,0002 g/l
Wasser bei 20 °C:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
38640-62-9 Diisopropyl naphthalene isomers
Oral
LD50 3900 mg/kg (rat)
Dermal LD50 4500 mg/kg (rat)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Keine Reizwirkung.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Keine Reizwirkung.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren
Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund der EG-Listen in der letztgültigen Fassung.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch schwer abbaubar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG
· IATA
UN3082
3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers),
MARINE POLLUTANT
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers)
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· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
· Gefahrzettel
9 (M6) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9
· IMDG, IATA
· Class
· Label
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
III
· Marine pollutant:
· Besondere Kennzeichnung (ADR):
· Besondere Kennzeichnung (IATA):
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe:
Diisopropyl naphthalene isomers
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
· Kemler-Zahl:
· EMS-Nummer:
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
90
F-A,S-F
· 14.5 Umweltgefahren:
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCNicht anwendbar.
Code
· Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen.
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
5L
3
E
· UN "Model Regulation":
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G. (Diisopropyl naphthalene isomers), 9, III
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*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H331 Giftig bei Einatmen.
H370 Schädigt die Organe.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Quality Assurance, Environment, Safety & Health (QA/ESH)
· Ansprechpartner: [email protected]
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
Flam. Liq. 2: Flammable liquids, Hazard Category 2
Acute Tox. 3: Acute toxicity, Hazard Category 3
STOT SE 1: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 1
Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1
Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE