OptiPhase HiSafe 3

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.08.2015
*
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: OptiPhase HiSafe 3
· Artikelnummer: 1200-437
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalien
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
PerkinElmer Health Sciences B.V.
Rigaweg 22
9723 TH Groningen
Die Niederlande
Postfach 5205
9700 GE Groningen
Die Niederlande
Telefon: 0031 50 5445900
Fax: 0031 50 5445950
www.perkinelmer.com
· Auskunftgebender Bereich:
Quality Assurance, Environment, Safety & Health (QA/ESH)
[email protected]
· 1.4 Notrufnummer:
+31 50 5445971
CHEMTREC: +1 703-527-3887
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
Asp. Tox. 1
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS09 Umwelt
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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(Fortsetzung von Seite 1)
GHS07
Skin Irrit. 2
H315 Verursacht Hautreizungen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS08
GHS09
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Diisopropyl naphthalene isomers
Phenol, ethoxylated, phosphated, diethanolamine salt
· Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
· Sicherheitshinweise
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P362
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P332+P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung: Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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(Fortsetzung von Seite 2)
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 38640-62-9
EINECS: 254-052-6
CAS: 9016-45-9
NLP: 500-024-6
Diisopropyl naphthalene isomers
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 1, H410
Alkylphenol Polyglycolether
Aquatic Chronic 2, H411
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Eye Irrit. 2, H319
CAS: 112-34-5
EINECS: 203-961-6
Indexnummer: 603-096-00-8
CAS: 72283-39-7
Phenol, ethoxylated, phosphated, diethanolamine salt
Eye Dam. 1, H318
Skin Irrit. 2, H315
40-60%
20-40%
10-20%
2,5-10%
· Nicht gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 92-71-7
2,5-Diphenyloxazol
 2,5%
EINECS: 202-181-3
CAS: 13280-61-0
Bis-MSB
 2,5%
EINECS: 236-285-5
CAS: 7732-18-5
Wasser
 2,5%
EINECS: 231-791-2
· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
· Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Schaum
Löschpulver
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Kohlendioxid
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kohlenmonoxid (CO)
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse:
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
AGW 100 mg/m³
1(I);DFG, Y
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz: Nicht erforderlich.
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung
aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß
deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Flüssig
Form:
Farblos
Farbe:
Charakteristisch
· Geruch:
· pH-Wert bei 20 °C:
5,8
· Zustandsänderung
Siedepunkt/Siedebereich:
290 °C
· Flammpunkt:
152 °C
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· Zündtemperatur:
500 °C
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Dichte bei 20 °C:
0,99 g/cm³
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Nicht bzw. wenig mischbar.
Wasser:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 9.2 Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizt die Haut und die Schleimhäute.
· Schwere Augenschädigung/-reizung Reizwirkung.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG
· IATA
UN3082
3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers,
Alkylphenol Polyglycolether)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers,
Alkylphenol Polyglycolether), MARINE POLLUTANT
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE,
LIQUID, N.O.S. (Diisopropyl naphthalene isomers,
Alkylphenol Polyglycolether)
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
· Gefahrzettel
9 (M6) Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9
· IMDG, IATA
· Class
· Label
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
III
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· Besondere Kennzeichnung (ADR):
· Besondere Kennzeichnung (IATA):
Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe:
D i i s o p r o p y l n a p h th a l e n e i s o m e r s , A l k y l p h e n o l
Polyglycolether
Ja
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
· Kemler-Zahl:
· EMS-Nummer:
Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
90
F-A,S-F
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCNicht anwendbar.
Code
· Transport/weitere Angaben:
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
· UN "Model Regulation":
*
5L
3
E
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G. (Diisopropyl naphthalene isomers, Alkylphenol
Polyglycolether), 9, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
Wasser
NK
 2,5
10-20
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante Sätze
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
(Fortsetzung auf Seite 9)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 21.08.2015
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überarbeitet am: 21.08.2015
Handelsname: OptiPhase HiSafe 3
(Fortsetzung von Seite 8)
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Quality Assurance, Environment, Safety & Health (QA/ESH)
· Ansprechpartner: [email protected]
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2
Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1
Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2
Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1
Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1
Aquatic Chronic 2: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 2
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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