Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben

Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben
der Baumer Group
Umgang
Ethisch
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
Ethische Verpflichtung
Umgang mit Geschäftspartnern
und Dritten Einhaltung / Überwachung
Datenschutz / Datensicherheit
Umgang mit Informationen
Umwelt / Arbeitssicherheit / Gesundheit
Version 2009/01
Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben der Baumer Group
Inhalt
Vorwort
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen / ethische Verpflichtung .............................
Unternehmenswerte / ethische Grundsätze / gesetzestreues Verhalten ............................
Verantwortung / Einbindung / Führung ...............................................................................
Gegenseitiger Respekt / Ehrlichkeit / Integrität ....................................................................
Qualität / Kundenzufriedenheit .............................................................................................
3
3
3
3
4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten .................................................................... 4
Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts .................................................................. 4
Bestechung / Korruption ....................................................................................................... 4
Gewährung finanzieller Zuwendungen und Vorteile an Dritte .............................................. 4
Annahme und Forderung finanzieller Zuwendungen und Vorteilen von Dritten ................... 4
3.
3.1
3.2
3.3
Umgang mit Informationen …………………………...…………........……………………….. 5
Informationen / Aufzeichnungen / Berichte ........................................................................... 5
Verschwiegenheit ................................................................................................................. 5
Datenschutz / Datensicherheit .............................................................................................. 5
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
Umwelt / Sicherheit / Gesundheit ...................................................................................... 5
Umweltschutz ....................................................................................................................... 5
Arbeitssicherheit ................................................................................................................... 5
Gesundheit ........................................................................................................................... 6
Risikomanagement ............................................................................................................... 6
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
Implementierung / Kontrolle .............................................................................................. 6
Bekanntmachung des Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben ..................................... 6
Einhaltung / Überwachung ................................................................................................... 6
Ansprechpartner bei Fragen / Meldung von Zuwiderhandlungen ......................................... 6
Disziplinarische Massnahmen bei Zuwiderhandlungen ........................................................ 6
Anhang ........................................................................................................................................... 7
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Baumer Management Services AG
Frauenfeld, Switzerland
Vorwort
Liebe Mitarbeiterinnen,
liebe Mitarbeiter,
der vorliegende Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben gilt für alle Beschäftigten der Baumer Group. Er
soll Ihnen als Leitfaden dienen und klare Vorstellungen davon vermitteln, welche Grundsätze den Umgang
mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern bestimmen, aber ebenso die
Zusammenarbeit der Mitarbeiter untereinander regeln.
Dauerhafter Erfolg begründet sich mitunter auch auf ethisch und rechtlich einwandfreiem Verhalten und
einem respektvollen Umgang, da die Integrität und der gute Ruf eines Unternehmens entscheidende
Wettbewerbsvorteile darstellen können. Demzufolge müssen wir sowohl unseren strategischen
Überlegungen als auch unserem Tagesgeschäft hohe ethische und rechtliche Standards zu Grunde legen
und uns bewusst sein, dass das Image der Baumer Group wesentlich vom Auftreten, Handeln und Verhalten
jedes einzelnen Mitarbeiters geprägt wird. Als eine weltweit agierende Unternehmensgruppe pflegt die
Baumer Group mit allen Partnern Geschäftsbeziehungen, die zum einen auf der Grundlage von Redlichkeit,
Integrität, und Vertrauen aufgebaut sind und zum anderen auch die jeweiligen nationalen Gesetze und
Vorschriften einhalten.
Der Verhaltenskodex spiegelt das Selbstverständnis und die Verpflichtung der Baumer Group wider, an allen
Standorten weltweit diese Maxime gleichermassen zu befolgen. Er geht über die reine Einhaltung von
Gesetzen und Vorschriften hinaus, denn wir erwarten von allen Beschäftigten, dass sie sich an höchsten
Standards für moralisches Verhalten und Integrität orientieren.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie ebenfalls sicherstellen, die Richtlinien des
Verhaltenskodex in ihren Geschäftsbeziehungen mit der Baumer Group zu befolgen.
Frauenfeld, im Oktober 2009
Dr. Oliver Vietze
CEO & Chairman
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Baumer Management Services AG
Frauenfeld, Switzerland
1.
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen / ethische Verpflichtung
1.1
Unternehmenswerte / ethische Grundsätze / gesetzestreues Verhalten
Von unseren Unternehmenswerten Partnerschaft, Präzision und Pionierhaftigkeit geleitet, streben wir
eine nachhaltige Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit an. Dabei sind wir stets gehalten, die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Vorgaben zum Umweltschutz und unsere soziale und
gesellschaftliche Verantwortung im Blick zu behalten. Den unterschiedlichen Interessen unserer
Kunden und Geschäftspartner begegnen wir mit integrem, fairem und ehrlichem Verhalten. Wir achten
die Menschenrechte innerhalb unseres Einflussbereiches und führen unsere Geschäfte in einer Weise,
die uns zu einem vorbildlichen Arbeitgeber macht. Wir respektieren die Grundsätze der Erklärung der
International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („Declaration
on Fundamental Principles and Rights at Work“) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und
Gepflogenheiten. Die Einhaltung der für die Geschäftstätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften in
allen Regionen und Ländern ist für Baumer oberstes Gebot. Gesetzesverstösse müssen unter allen
Umständen vermieden werden. Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstosses - unabhängig von
den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen - wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten
mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
1.2
Verantwortung / Einbindung / Führung
Das Ansehen von Baumer wird wesentlich geprägt durch das korrekte Auftreten, Handeln und
Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist jeder Mitarbeiter gehalten
diesem Aspekt Rechnung zu tragen. Es ist für unseren nachhaltigen Erfolg von grosser Bedeutung,
dass wir jeden einzelnen Kunden von unserer Vertrauenswürdigkeit überzeugen. Vertrauen wird durch
Transparenz und Aufrichtigkeit geschaffen. Wir sind verlässliche Partner und versprechen nichts, was
wir nicht halten können. Wir zeigen auch Verantwortung indem wir unsere Geschäftspartner sorgfältig
auswählen und darauf achten, dass auch sie in Übereinstimmung mit den Standards handeln.
Die Fähigkeiten und das Engagement der Mitarbeiter sind ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche
Geschäftsentwicklung von Baumer. Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie unternehmerisch
denken und eigenverantwortlich handeln. Hierzu binden wir sie in die Vorhaben und
Entscheidungsprozesse mit ein, sorgen für die notwendige Transparenz und schaffen die
Voraussetzungen für die Erreichung der gemeinsamen Ziele.
Jede Führungskraft zeichnet sich durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit sowie
soziale Kompetenz aus und trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter. Sie setzt klare,
ehrgeizige und realistische Ziele, führt durch Vertrauen und räumt den Mitarbeitern so viel
Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Sie hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu
erfüllen und ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine
Gesetzesverstöße geschehen, die durch Aufsicht hätten verhindert werden können. Auch bei
Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.
1.3
Gegenseitiger Respekt / Ehrlichkeit / Integrität
Die Beziehungen zwischen Geschäftsführung, Führungskräften und Mitarbeitern sind in allen
Bereichen und Niederlassungen der Baumer Group von gegenseitigem Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit
und vertrauensvoller Zusammenarbeit geprägt. Wir setzen uns mit unterschiedlichen Meinungen
konstruktiv auseinander und pflegen eine aktive und offene Kommunikation.
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes
Einzelnen. Wir arbeiten zusammen mit Frauen und Männern unterschiedlicher Nationalität, Kultur,
Religion und Hautfarbe. Wir dulden keine Diskriminierung, persönliche Belästigung oder Beleidigung.
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Wir sind offen und ehrlich und stehen zu unserer Verantwortung. Diese Grundsätze gelten sowohl für
die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern.
1.4
Qualität / Kundenzufriedenheit
Unsere Verpflichtung zu Qualität ist als Unternehmenswert festgeschrieben und von zentraler
Bedeutung. Um höchste Qualitätsstandards zu erreichen, arbeiten wir ständig an der Verbesserung
unserer Produkte und Dienstleistungen. Unsere Kunden erfolgreich zu machen hat höchste Priorität,
denn wir wissen, dass deren Erfolg unseren eigenen Erfolg garantiert. Der Kunde steht immer im
Mittelpunkt unserer Geschäftsprozesse und Aktivitäten. Seine Erwartungen und die Anforderungen der
Märkte bestimmen unser Handeln. Uns ist bewusst, dass wir sowohl an unserem ethischen,
gesellschaftlichen und ökologischen Verhalten als auch an der Qualität unserer Produkte und
Dienstleistungen gemessen werden. Um das Vertrauen unserer Kunden zu wahren, streben wir
bestmögliche Performance in allen Bereichen an.
2.
Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
2.1
Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
Wir stehen für einen fairen Wettbewerb in einer freien Marktwirtschaft der sicherstellt, dass unsere
Arbeit und unsere Innovationen honoriert werden. Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um
Marktanteile. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.
Mitarbeiter dürfen mit Wettbewerbern keine Absprachen oder Übereinkommen hinsichtlich Preisen,
Märkten oder Kapazitäten treffen. Ebenso unzulässig sind Vereinbarungen über einen
Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten oder die Aufteilung von Kunden und
Gebieten.
2.2
Bestechung / Korruption
Baumer verbietet das Anbieten, Annehmen oder Verlangen von Bestechungsgeldern in jeglicher Form.
Gleiches gilt für den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung („Kickback“) und die Nutzung
anderer Wege oder Kanäle für unzulässige Leistungen an Geschäftspartner.
Baumer toleriert keinerlei Formen von Korruption und verweist auf die „OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen“ sowie die „ICC Rules of Conduct to combat Extortion and Bribery“.
2.3
Gewährung finanzieller Zuwendungen und Vorteile gegenüber Dritten
Um Aufträge kämpfen wir mit der Qualität und dem Preis unserer innovativen Produkte und
Dienstleistungen. Mitarbeiter dürfen Dritten im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit keine
unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren, weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen
Leistungen. Werbegeschenke an Mitarbeiter von Geschäftspartnern müssen danach ausgewählt
werden, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit oder die
Beeinflussung des Zustandekommens von Geschäften vermieden wird. Mitarbeiter, die Verträge mit
Beratern, Vermittlern, Händlern oder vergleichbaren Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass
auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren.
2.4
Annahme und Forderung finanzieller Zuwendungen und Vorteilen von Dritten
Keiner unserer Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu nutzen, finanzielle Zuwendungen und
Vorteile zu fordern oder anzunehmen, die das persönliche Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für das
Unternehmen beeinflussen könnten. Akzeptabel sind Geschenke und Bewirtungen in einem Rahmen,
der übliche Gepflogenheiten ethisch einwandfreier Geschäftspraktiken und geltender Gesetze
berücksichtigt und nicht den Rahmen vernünftiger und angemessener Aufwendungen überschreitet.
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3.
Umgang mit Informationen
3.1
Informationen / Aufzeichnungen / Berichte
Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße
Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Mitarbeitern, Kunden,
Geschäftspartnern und staatlichen Stellen. Alle Informationen, Aufzeichnungen und Berichte, die intern
angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß sein.
Sie dürfen lediglich geschäftlichen Zwecken dienen. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt
auch für Spesenabrechnungen.
3.2
Verschwiegenheit
Verschwiegenheit ist zu wahren sowohl über kundenspezifische Daten als auch über interne
Angelegenheiten des Unternehmens, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind. Dazu gehören
zum Beispiel Einzelheiten, die die Organisation des Unternehmens und seiner Einrichtungen betreffen,
sowie Geschäfts-, Herstellungs-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge sowie Zahlen des internen
Berichtswesens. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
3.3
Datenschutz / Datensicherheit
Die Vorteile der elektronischen Kommunikation und des Informationsaustausches sind entscheidend
für das effektive Arbeiten jedes Einzelnen, aber auch mit Risiken für den Persönlichkeitsschutz und die
Sicherheit der Daten verbunden. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist ein wichtiger
Bestandteil des IT-Managements, der Führungsaufgabe und auch des Verhaltens jedes Einzelnen. Die
geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Schutz, Nutzung und Weitergabe interner,
vertraulicher und persönlicher Daten werden eingehalten. Kunden- und personenbezogene Daten
dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und
rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der Datenqualität und der technischen Absicherung vor
unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss
für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf
Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren. Die Vertraulichkeit der Informationen muss
jederzeit gewahrt werden.
4.
Umwelt / Sicherheit / Gesundheit
4.1
Umweltschutz
Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind Unternehmensziele von hoher
Priorität. Wir sind uns über die ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit bewusst und
fühlen uns verpflichtet, unsere Umweltbilanz durch präventive Umweltmassnahmen, den Einsatz
umweltfreundlicher Technologien und die Identifizierung ökologischer Innovationen positiv zu
beeinflussen. Ein weltweites Umweltmanagement setzt hohe Standards und sorgt für die Einhaltung
der Gesetze.
4.2. Arbeitssicherheit
Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kollegen gebietet die bestmögliche Vorsorge gegen
Unfallgefahren. Das gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und
Prozessen als auch für das Sicherheitsmanagement und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag.
Bereits bei der Entwicklung unserer Produkte sind eine umweltfreundliche Gestaltung, die technische
Sicherheit und der Gesundheitsschutz feste Zielgrößen. Jeder Mitarbeiter wird in der Anwendung
sicherheitsrelevanter Massnahmen geschult und hat stets auf deren Einhaltung zu achten.
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4.3
Gesundheit
Unsere Beschäftigten verdienen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld das den Anforderungen
einer gesundheitsorientierten Gestaltung entspricht. Wir legen grössten Wert auf die Befolgung unserer
Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinien und sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld in dem aktive
Unfallverhütung betrieben und die Gefahr für Gesundheitsschäden minimiert wird. Illegale Drogen,
Gewalt in jeglicher Form sowie Bedrohungen, Einschüchterungen oder sonstige Tätlichkeiten am
Arbeitsplatz sind in unserem Unternehmen verboten.
4.4
Risikomanagement
Wir betreiben ein aktives Risikomanagement indem wir diejenigen Unternehmensprozesse, die ein
Risiko für die Umwelt, die Arbeitssicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter darstellen könnten
identifizieren. Wir bestimmen die Bedeutung und Tragweite des Risikos und erarbeiten, soweit möglich,
geeignete Massnahmenpläne. Die Implementierung von entsprechenden Kontrollprozessen
gewährleistet die permanente Überwachung der identifizierten Risiken.
5.
Implementierung / Kontrolle
5.1
Bekanntmachung des Kodex für das Verhalten im Geschäftsleben
Die Geschäftsleitungen und Führungskräfte der Baumer Group Gesellschaften fördern weltweit aktiv
die Kommunikation der Richtlinien des Verhaltenskodex und sorgen für die nachhaltige
Implementierung. Der Verhaltenskodex ist im Intranet hinterlegt und steht allen Mitarbeitern zur
Verfügung. Neue Mitarbeiter bekommen bei ihrer Einstellung ein Exemplar des Kodex ausgehändigt
und unterzeichnen eine Erklärung, dass sie diesen erhalten und seine Bestimmungen verstanden
haben. Über Aktualisierungen wird per E-Mail informiert.
5.2
Einhaltung / Überwachung
Die in diesem Kodex behandelten Regeln sind zentrale Bestandteile der Baumer Geschäftskultur und
deren gruppenweite und einheitliche Befolgung durch jeden Mitarbeiter ist unerlässlich. Die Mitarbeiter
sind nicht nur dazu verpflichtet den Verhaltenskodex einzuhalten, sondern auch alle vermuteten oder
beobachteten Verstösse gegen das Gesetz, diesen Kodex oder gegen Unternehmensgrundsätze zu
melden. Dasselbe gilt, falls sie angehalten werden, gegen die genannten Prinzipien zu verstossen. Ein
Verstoss gegen diesen Verhaltenskodex liegt auch dann vor, wenn die Meldung einer bekannten,
vermuteten oder tatsächlichen Zuwiderhandlung unterlassen oder bei Ermittlungen die Kooperation
verweigert wird.
5.3
Ansprechpartner bei Fragen / Meldung von Zuwiderhandlungen
Für Fragen bzgl. der Umsetzung der Richtlinien oder falls Sie sich nicht eindeutig sicher sind, ob ein
Verstoss vorliegt, wenden Sie sich an Ihren direkten Vorgesetzen, die Abteilung Human Resources
oder die Geschäftsleitung. Diesem Personenkreis melden Sie auch etwaige Verstösse. Die
Vertraulichkeit wird bestmöglich gewahrt. Vergeltungsmassnahmen gegen einen Mitarbeiter der
illegales oder unmoralisches Verhalten in gutem Glauben meldet, werden nicht toleriert und haben
disziplinarische Massnahmen zur Folge. Ebenso wird jeder vorsätzliche Missbrauch der
Meldemöglichkeit mit denselben Massnahmen geahndet.
5.4
Disziplinarische Massnahmen bei Zuwiderhandlungen
Baumer toleriert keine Verstösse gegen den bestehenden Verhaltenskodex und leitet im Falle der
Missachtung der Richtlinien angemessene Disziplinarmassnahmen ein. Diese können von einer
schriftlichen Verwarnung bei unerheblicheren Zuwiderhandlungen, bis hin zur Entlassung bei schweren
Verstössen reichen.
Baumer behält sich das Recht vor, diesen Kodex jederzeit zu ergänzen, zu ändern oder aufzuheben.
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Anhang
Abkommen und Empfehlungen internationaler Organisationen
Neben den Gesetzen und Bestimmungen der einzelnen Länder gibt es eine Reihe von Abkommen und
Empfehlungen internationaler Organisationen. Sie sind primär an die Mitgliedstaaten adressiert, nicht
unmittelbar an die einzelnen Unternehmen. Sie sind aber für das Verhalten eines international tätigen
Unternehmens und seiner Mitarbeiter eine sehr bedeutsame Leitlinie. Baumer legt deshalb weltweit großen
Wert auf die Übereinstimmung mit diesen Leitlinien und erwartet dies ebenso von seinen Lieferanten und
Geschäftspartnern.
Nachfolgend sind die wichtigsten Abkommen dieser Art aufgeführt:
•
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO) aus dem Jahr 1948, und Europäische Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950
•
Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO (International Labour Organisation) über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik, 1977 und ILO- Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte
bei der Arbeit, 1998 (vor allem mit folgenden Themen: Beseitigung von Kinderarbeit, Abschaffung
von
Zwangsarbeit,
Diskriminierungsverbot,
Vereinigungsfreiheit
und
Recht
auf
Kollektivverhandlungen)
•
OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) Leitsätze für multinationale
Unternehmen, 2000
•
ICC Rules of Conduct to Combat Extortion and Bribery
•
„Agenda 21“ zur nachhaltigen Entwicklung (Abschlussdokument der grundlegenden UN-Konferenz
für Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro 1992)
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