Betriebsstoffvorschrift MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 400 Gas A001066/01D © 2015 MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg Originalpublikation wurde in deutscher Sprache erstellt. Diese Publikation einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MTU Onsite Energy GmbH. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und/oder Verarbeitung in elektronischen Systemen, einschließlich Datenbanken und Online-Diensten. Alle Informationen dieser Publikation stellen den zum Zeitpunkt des Erscheinens jeweils neuesten Stand dar. MTU Onsite Energy GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten durchzuführen. Inhaltsverzeichnis 1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber 4 5 3 Kraftstoffe 3.1 Allgemein 3.2 Erdgas 3.3 Biogas 7 8 9 4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein 13 Allgemein Anforderungen an das Motorkühlwasser Anforderungen an das Gemischkühlwasser Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer 5.5 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 6.1 Allgemein 6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C 6.3 Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C 21 22 23 7 Schmieröl 7.1 Allgemein 7.2 Freigegebene Schmieröle 7.3 Intervalle Schmieröle 24 25 28 8 Abgaskondensat 5 Kühlmittel 5.1 5.2 5.3 5.4 20 6 Heizwasser 2 Vorwort 2.1 Allgemein 5.7 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 14 15 16 17 18 19 8.1 Allgemein 30 9 Anhang A 9.1 Abkürzungsverzeichnis 9.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten 9.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/ Servicepartner 31 32 33 10 Anhang B 34 DCL-ID: 0000033512 - 002 10.1 Index A001066/01D 2015-06 | Inhaltsverzeichnis | 3 1 Bestätigung Betriebsstoffe 1.1 Bestätigung durch den Betreiber Ohne diese Bestätigung darf eine Inbetriebnahme der Anlage nicht durchgeführt werden. Anlagenbeschreibung: Anlage besteht aus: Werk / SAP-Nr.: Besteller: Betreiber: MTU-Projektleiter: Hiermit bestätigen wir, dass die Beschaffenheit der Betriebsstoffe (Kühlwasser, Gas, Schmieröl, Heizwasser etc., soweit zutreffend) der Betriebsstoffspezifikation der MTU Onsite Energy entsprechen. Für Schäden, die aufgrund abweichender Betriebsstoffqualität entstehen, übernimmt die MTU Onsite Energy keine Gewährleistung. Ort, Datum TIM-ID: 0000051982 - 001 Rechtsverbindliche Unterschrift (Auftraggeber) 4 | Bestätigung Betriebsstoffe | A001066/01D 2015-06 2 Vorwort 2.1 Allgemein Verwendete Symbole und Darstellungsmittel Folgende, im Text hervorgehobene Anweisungen sind zu beachten: Dieses Symbol weist auf Anweisungen, Arbeiten und Tätigkeiten hin, die einzuhalten sind, um die Gefährdung von Personen sowie die Beschädigung oder Zerstörung des Materials zu vermeiden. Hinweis: Ein Hinweis informiert darüber, wenn bei der Durchführung einer Arbeit etwas Besonderes zu beachten ist. Betriebsstoffe Lebensdauer, Betriebssicherheit und Funktion der Antriebsanlagen sind in starkem Maße von den verwendeten Betriebsstoffen abhängig. Die richtige Auswahl und Pflege der Betriebsstoffe sind deshalb außerordentlich wichtig. Sie sind in diesen Betriebsstoffvorschriften festgelegt. Prüfnorm Bezeichnung DIN Deutsches Institut für Normung EN Europäische Normung ISO Internationale Norm ASTM American Society for Testing and Materials IP Institute of Petroleum DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Tabelle 1: Prüfnormen für Betriebsstoffe Freigegebene Betriebsstoffe dürfen nicht gemischt werden. Der Kunde muss die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller beachten. Aktualität der vorliegenden Druckschrift TIM-ID: 0000051765 - 001 Die Betriebsstoffvorschriften werden bei Bedarf geändert oder ergänzt. Stellen Sie vor Gebrauch sicher, dass Sie die aktuellste Version vorliegen haben. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-Technische-Dokumentation Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MTU-Ansprechpartner gerne weiter. Gewährleistung Die Verwendung der freigegebenen Betriebsstoffe, entweder nach der namentlichen Nennung oder entsprechend der aufgeführten Spezifikation, ist Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen. Der Lieferant der Betriebsstoffe ist verantwortlich für die weltweit gleichbleibende Qualität der genannten Produkte. A001066/01D 2015-06 | Vorwort | 5 Betriebsstoffe für Antriebsanlagen können Gefahrenstoffe sein. Beim Umgang mit diesen Stoffen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind gewisse Regeln zu beachten. Diese Regeln ergeben sich aus den Herstellerangaben, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regelwerken, die in dem jeweiligen Land gültig sind. Da von Land zu Land große Unterschiede bestehen können, ist eine allgemeingültige Aussage über die zu beachtenden Regeln im Rahmen dieser Betriebsstoffvorschriften nicht möglich. Der Anwender der hierin genannten Produkte ist daher verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungen selbst zu informieren. MTU übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer oder gesetzwidriger Verwendung der von ihr freigegebenen Betriebsstoffe. Im Umgang mit Betriebsstoffen sind die „Regeln zum Umweltschutz (siehe Sicherheitsvorschriften, Demontage und Entsorgung)“ zu beachten, da diese gesundheitsgefährdend und feuergefährlich sind. Unsachgemäße Verwendung der Betriebsstoffe führt zur Belastung der Umwelt: • Betriebsstoffe dürfen nicht in Erdboden oder Kanalisation gelangen. • Gebrauchte Betriebsstoffe müssen der Altölverwertung oder Sondermüllentsorgung zugeführt werden. • Gebrauchte Filtereinsätze und -patronen müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Der Besteller / Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kraftstoffwerte. Konservierung Alle Informationen zur Konservierung, Nach- und Entkonservierung inklusive der zugelassenen Konservierungsstoffe finden sie in den MTU Konservierungs- und Nachkonservierungsvorschriften. Die aktuellste Version finden Sie auch unter: TIM-ID: 0000051765 - 001 http://www.mtu-online.com/mtu/mtu-valuecare/mtu-valueservice-Technische-Dokumentation 6 | Vorwort | A001066/01D 2015-06 3 Kraftstoffe 3.1 Allgemein VORSICHT VORSICHT VORSICHT VORSICHT VORSICHT Feuchte im Kraftstoff / Luftgemisch Beschädigung / Zerstörung des Katalysators / Zerstörung der Gasregelstrecke • Es ist zu gewährleisten, dass stets die Grenzwerte zur Feuchte im Kraftstoff wie auch in der Zuluft nicht überschritten werden! Schadstoffe / Verunreinigungen im Kraftstoff Langzeitschäden durch Korrosion • Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Kraftstoffleitung gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion • Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. Schadstoffe / Verunreinigungen im Abgas Langzeitschäden durch Korrosion • Es ist zu gewährleisten, dass keine Metalle wie Eisen, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn in das Abgassystem / Katalysator gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Metalle zusammen mit den Schwermetallen den Summengrenzwert von 350 g/m3 Katalysatorraumvolumen, erlischt die Gewährleistung auf den Katalysator. Temperaturüberschreitung im Abgassystem Beschädigung / Zerstörung des Katalysators • Es ist zu gewährleisten, dass die maximale Betriebstemperatur von 600 °C nicht überschritten werden darf. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. TIM-ID: 0000051919 - 001 Spätestens vor Inbetriebnahme ist durch Befragen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens sicherzustellen, dass die, in dem jeweiligen Datenblatt, angegebene Mindest-Methanzahl sowie der Heizwertbereich eingehalten werden. Hierbei ist auch das zeitweise Zumischen von Butan- oder Propan-Luftgemischen abzufragen. Der Kraftstoff muss technisch frei von Nebel, Staub und Flüssigkeit sein. Kondensation im Gassystem ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (Entfeuchtung, Schutz vor Abkühlung, Anwärmen etc.). Korrosive Bestandteile dürfen nur in den nachstehend genannten Konzentrationen enthalten sein. Feuchte bedingte Schäden besonders im Zusammenhang mit Schwefelverbindungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Es muss sicher gestellt werden, dass keine Katalysatorgifte (Phosphor, Arsen, Schwefel, Ammoniak, Chlor-, Flur-, Brom-, Jod-, Zinkverbindungen) über Kraftstoff oder Ansaugluft in das Abgas gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Katalysatorgifte den Summengrenzwert des Katalysatorherstellers, erlischt die Gewährleistung. A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 7 3.2 Erdgas Einzuhaltende Kraftstoffwerte Folgende Kraftstoffwerte sind am Eintritt in die Gasregelstrecke (Lieferumfang MTU Onsite Energy) einzuhalten: Mindestmethanzahl Mindestheizwert Siehe Technische Beschreibung Änderungsgeschwindigkeit Heizwert % je min 1 Änderungsgeschwindigkeit Methanzahl MZ je min 5 Mindestgasfließdruck (Überdruck) mbar 20 Maximaler Gasfließdruck (Überdruck) mbar 50 Max. Gasdruckschwankungen (Regelschwankung kurzzeitig) mbar ±5 Max. Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks mbar/s 1 Gastemperatur °C 5 - 45 Max. Wasserdampfanteil Vol.-% Staubpartikel > 3 µm Ölige Bestandteile 0,5 3 5 3 0,4 mg/m i.N CH4 mg/m i.N CH4 Tabelle 2: Einzuhaltende Kraftstoffwerte Korrosive Bestandteile, mit Ausnahme eines max. Gesamt-Schwefelgehalts von 30 mg/m3i.N., kurzzeitig 150 mg/m3i.N., dürfen nicht enthalten sein (analog DVGW Blatt G 260). TIM-ID: 0000053740 - 001 Achtung: Der gelieferte Gasfilter (50 µm) am Eintritt der Gasregelstrecke stellt obigen Staubgrenzwert nicht sicher und dient lediglich zum Schutz der Gasarmaturen. 8 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06 3.3 Biogas Schwankungen in der Gasqualität sind bei Bio-, Klär- und Deponiegas nicht zu vermeiden. Ebenfalls die Anwesenheit von störenden Verunreinigungen. Um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen und Schäden zu vermeiden, müssen jedoch bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Stellt sich bei der Inbetriebnahme heraus, dass die erforderliche Kraftstoffqualität nicht vorhanden ist, behalten wir uns eine Berechnung der abgebrochenen Inbetriebnahme vor. Die Einhaltung der im Datenblatt genannten Emissions– und Verbrauchsangaben gelten nur für die angegebenen Referenzgaszusammensetzungen für Bio-, Klär– und Deponiegas. Hierbei ist das Volumenverhältnis CO2 / CH4von Bedeutung. Die aufgelisteten Komponenten / Grenzwerte sind für Biogasmotoren relevant. Andere Komponenten / Grenzwerte sind nicht zulässig. Einzuhaltende Kraftstoffwerte Folgende Kraftstoffwerte sind am Eintritt in die Gasregelstrecke (Lieferumfang MTU Onsite Energy) einzuhalten: Mindestmethanzahl TIM-ID: 0000053741 - 002 Mindestheizwert Siehe Technische Beschreibung Änderungsgeschwindigkeit Heizwert % je min 1,0 Änderungsgeschwindigkeit Methanzahl MZ je min 5 CO2 / CH4 Volumen-Verhältnis - <= 0,65 Methangehalt, feucht Vol.-% siehe TD Mindestgasfließdruck (Überdruck) mbar 30 Maximaler Gasfließdruck (Überdruck) mbar 50 Max. Gasdruckschwankungen (Regelschwankung kurzzeitig) mbar ±5 Max. Änderungsgeschwindigkeit des Gasdrucks mbar/s 1 Max. Gastemperatur (ohne Derating) °C 35 Max. Sauerstoffgehalt Vol.-% 2 Max. Wasserdampfanteil Vol.-% 3,1 Gasabkühlung auf mindestens °C 25 Staubpartikel > 3 µm mg/m i.N CH4 5 Ölige Bestandteile mg/m3i.N CH4 0,4 3 Tabelle 3: Einzuhaltende Kraftstoffwerte Achtung: Der gelieferte Gasfilter (50 µm) am Eintritt der Gasregelstrecke stellt obigen Staubgrenzwert nicht sicher und dient lediglich zum Schutz der Gasarmaturen. A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 9 Störende Verunreinigungen Je nach Anwendung sind folgende maximal zulässigen Verunreinigungen im Kraftstoff einzuhalten: Oxidationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung Summe aller Schwefelvermg/m3 i.N. CH4 bindungen (gerechnet als S) mit mit spezial spezial 180 °C / 120 °C / ohne ohne 180 °C 180 °C ohne 1200 20 200 300 750 7 70 105 262 entspricht Schwefelwasserstoff (H2S) ppm bei 50 % CH4 420 Summe aller Chlorverbindungen (gerechnet als CI) mg/m3 i.N. CH4 100 0,5 0,5 0,5 0,5 Summe aller Fluorverbindungen (gerechnet als F) mg/m3 i.N. CH4 50 0,5 0,5 0,5 0,5 Summe aller Siliziumverbindungen (gerechnet als Si) mg/m3 i.N. CH4 5 0 0 0 0 Ammoniak (NH3) ppm bei 50 % CH4 30 30 30 30 30 Schwermetalle (Pb, Hg, As, Sb, Cd) µg/m3i.N. CH4 10 10 10 10 - Tabelle 4: Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff Bei einer Rohgasqualität oberhalb der Schwefelgrenzwerte muss eine, auf die Gasqualität der Anlage ausgelegte, Gasentschwefelung installiert werden. Mit dem schwefelresistenten MTU Spezial-Oxidationskatalysator ist, unter Einhaltung der angegebenen Schwefelgrenzwerte im Kraftstoff, ein Betrieb ohne Feinentschwefelung zulässig. Werden diese Grenzwerte im Betrieb überschritten, kommt es bei Abgaswärmenutzung zu verstärkter Bildung von korrosiven Ablagerungen. Dies erfordert eine frühere Reinigung des Abgaswärmetauschers. Aufgrund der möglichen Schwankungsbreite des Schwefelgehalts in der Praxis kann MTU keine Garantien hinsichtlich der Reinigungsintervalle abgeben. TIM-ID: 0000053741 - 002 Im Betrieb mit Oxydationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung muss die Abgastemperatur an der Mündung des Abgassystems sicher über 300 °C liegen. Gegebenenfalls ist die Abgasleitung zu isolieren. 10 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06 Siliziumverbindungen im Brenngas Die Anwesenheit von organischen Siliziumverbindungen im Brenngas versucht große Probleme mit verschleißfördernden Ablagerungen im Motor. Auch Katalysatoren werden in kürzester Zeit irreversibel geschädigt. Erfahrungsgemäß treten Verschleißschäden am Motor oberhalb von 5 mg Si/10 kWh im Brenngas auf. Die katalysatorschädigende Wirkung ist bereits bei Konzentrationen an der Nachweisgrenze (ca. 1 mg Si/10 kWh) vorhanden. Die MTU Onsite Energy schließt siliziumbedingte Schäden an Motor und Katalysator von der Gewährleitung aus. Ermittlung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Es werden die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Verbindungen mit den Si-Masseanteilen multipliziert und der atomare Siliziumgehalt ermittelt. Das Ergebnis wird auf den Heizwert des Brenngases bezogen und auf 10 kWh Energiegehalt (entspricht 1 m3 i.N. CH4) normiert: KSi 10 kWh = K Si (mg/m3i.N.) x 10 (kWh/m3i.N.) Hu (kWh/m3i.N.) Tabelle 5: Berechnung des normierten Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse Berechnungsbeispiel des normierten Siliziumanteils aus der Gasanalyse Konzentration der Silizium Atome im Klärgas K Si 5,1 mg/m3 i.N. CH4 Gehalt des Klärgases K CH4 65 % Heizwert Klärgas Hu 6,5 kWh/m3 i.N. KSi 10 kWh = 5,1 (mg/m3i.N.) x 10 (kWh/m3i.N.) = 7,8 mg/m3i.N. 6,5 (kWh/m3i.N.) Tabelle 6: Berechnungsbeispiel des normierten Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse TIM-ID: 0000053741 - 002 Bei der Planung einer Gasmotorenanlage mit potentieller Anwesenheit von organischen Siliziumverbindungen (Deponiegas, Klärgas, Kofermentations- und Speiseresteanlagen), muss zunächst die Ist-Situation durch Bewertung entsprechender Gasanalysen festgestellt werden. Tabelle 6 zeigt das Bewertungsschema. Danach kann ggf. eine Gasreinigung (z.B. Aktivkohlefilter) ausgelegt werden. Siliziumanteil im Gas KSi10 kWh > 5 mg/m3 i.N. < 5 mg/m3 i.N. nicht nachweisbar Motorverschleiß beschleunigt akzeptabel ideal Katalysatorstandzeit rasche Schädigung rasche Schädigung akzeptabel aber ohne Gewährleistung Tabelle 7: Bewertungsschema Siliziumanteil im Brenngas Gewährleistungsgrundlage Siliziumbetriebswert SiB Gasanalysen liefern nur temporäre Ergebnisse, die zudem durch ungünstige Probenahmen negativ verfälscht werden können. Konzentrationsspitzen werden so möglicherweise nicht bemerkt. A001066/01D 2015-06 | Kraftstoffe | 11 Als gewährleistungsrelevante Beurteilungsgröße wird deshalb primär die Anreicherung der Siliziumverbindungen im Schmieröl herangezogen. Die Erfahrung zeigt, dass der Anstieg der Messgröße elementare Siliziumkonzentration im Schmieröl mit den Si Konzentrationen im Brenngas korreliert. Der Anstieg der Siliziumkonzentration im Öl billdet also die Konzentration und den Massenstrom an Silizium im Brenngas ab. Der Betreiber muss, zum Erhalt der Gewährleistung, im laufenden Betrieb anhand von Schmierölanalysen die durchgehende Einhaltung der MTU Grenzwerte nachweisen. Maßgebend ist der Indexwert SiB für elementares Silizium im Schmieröl. Hierbei wird der Anstieg des Siliziums zwischen zwei Ölanalysen mit der Ölfüllmenge inkl. Nachfüllungen und der erzeugten elektrischen Arbeit normiert: SiB = Delta Si Ölanalyse B - A [ppm] x (Ölfüllmenge + Nachfüllmenge) [dm3] erzeugte elektrische Arbeit [kWh] Tabelle 8: Formel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts SiB Berechnungsbeispiel des Siliziumbetriebswerts SiB Delta Si zwischen Ölanalyse A und B 20 ppm (mg/kg) Ölfüllmenge im Umlauf 800 dm3 Nachgefüllte Ölmenge 200 dm3 Erzeugte elektrische Arbeit zwischen Ölanalyse A und B 2000000 kWh SiB = 20 [ppm] x (800 + 200) [dm3] 2000000 [kWh] = 0,01 Tabelle 9: Beispielrechnung des Siliziumbetriebswerts SiB Grenzwerte SiBG Bei den Silizium Grenzwerten SiBG wird der Betrieb mit oder ohne katalytische Abgasreinigung unterschieden. SiBG Mit katalytischer Abgasreinigung 0 Ohne katalytischer Abgasreinigung < 0,02 Tabelle 10: Silizium Betriebsgrenzwerte SiBG für verschiedene Betriebsarten. Für den Einsatz von Oxydationskatalysatoren ist erfahrungsgemäß die Nichtnachweisbarkeit zu fordern (SiB = 0). Entscheidend für einen Gewährleistungsanspruch ist dann der Befund des Katalysatorherstellers. 12 | Kraftstoffe | A001066/01D 2015-06 TIM-ID: 0000053741 - 002 Dennoch kann es, aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Katalysators, zu vorzeitigem Aktivitätsverlust vor allem beim Formaldehydumsatz kommen. 4 Zuluft und Verbrennungsluft 4.1 Allgemein VORSICHT Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft) Langzeitschäden durch Korrosion • Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-, Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft gelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung. Bei Betrieb in Schwimmbädern oder in der Nähe von Kältemaschinen ist zu berücksichtigen, dass schon geringe Spuren von Halogenverbindungen in der Zuluft (Ansaugluft) zu Korrosion im Motor, bzw. an peripheren Bauteilen, z. B. an Elektromotoren, führen können. Ebenso ist zu bedenken, dass auch Reinigungsmittel aggressive, korrosionsfördernde Stoffe enthalten können. Der Eintrag in den Motor darf in Summe (Kraftstoff und Luft) die, unter Kraftstoff angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. TIM-ID: 0000051960 - 001 Im Zweifelsfall muss Rückfrage bei MTU Onsite Energy, Augsburg erfolgen. A001066/01D 2015-06 | Zuluft und Verbrennungsluft | 13 5 Kühlmittel 5.1 Allgemein VORSICHT Umwelt gefährdende Flüssigkeit Umweltgefährdend • Freisetzung in die Umwelt vermeiden. • Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. • Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen. Definition Kühlmittel TIM-ID: 0000051961 - 001 Kühlmittel = Kühlmittelzusatz (Konzentrat) + Frischwasser in vorgegebenem Mischungsverhältnis einsatzfertig für die Anwendung im Motor. 14 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06 5.2 Anforderungen an das Motorkühlwasser Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind. Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 8,2 - 9,0 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 300 mS/m Summe Erdalkalien 1,0 - 1,5 5,6 - 8,4 mmol/l °dH Chloride < 80 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l TIM-ID: 0000052013 - 001 Tabelle 11: Anforderungen an das Motorkühlwasser A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 15 5.3 Anforderungen an das Gemischkühlwasser Als Füll- und Ergänzungswasser für das Motorkühlwassersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 8,2 - 9,0 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 300 mS/m Summe Erdalkalien 1,0 - 1,5 5,6 - 8,4 mmol/l °dH Chloride < 100 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l TIM-ID: 0000052015 - 001 Tabelle 12: Anforderungen an das Gemischkühlwasser 16 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06 5.4 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer mit Temperaturen bis 60 °C sind zu beachten. Als Füll- und Ergänzungswasser für das Nacherhitzersystem ist Wasser nach folgender Vorschrift zu verwenden, das mit einem zugelassenen Korrosions- und Gefrierschutzmittel vorgemischt ist: Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 8,2 - 9,0 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 300 mS/cm Summe Erdalkalien 1,0 - 1,5 5,6 - 8,4 mmol/l °dH Chloride < 100 mg/l Sulfate < 70 mg/l Eisen < 0,2 mg/l TIM-ID: 0000052019 - 001 Tabelle 13: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 17 5.5 Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für das Ausgangswasser für Gaskühler und Gasnacherhitzer mit Temperaturen von > 60 °C sind zu beachten. Der Betreiber muss das Ausgangswasser und das unbehandelte Füll- und Ergänzungswasser besonders aufbereiten und überwachen. Als Füll- und Ergänzungswasser ist salzarmes, entsalztes Wasser (z. B. Permeat) oder einwandfreies Kondensat zu verwenden. Das Kaltwassersystem und der Nacherhitzerkreislauf dürfen nur mit dem Frostschutzmittel Antifrogen N der Firma Hoechst AG befüllt werden. Wir empfehlen unter Berücksichtigung des VdTÜV-Merkblattes TCh 1466 die Einhaltung folgender Anforderungen für salzarme Betriebsweise: Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 9,0 -10,5 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 100 µS/cm Sauerstoff < 0,05 mg/l Chloride < 20 mg/l Summe Erdalkalien < 0,02 (< 0,1) mmol/l °dH Phosphat 5 - 10 mg/l TIM-ID: 0000052024 - 001 Tabelle 14: Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 18 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06 5.6 Aufbereitung mit Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Korrosions-/ Gefrierschutzmittel sind dem Wasser in einer Konzentration von mindestens 40 Vol.-% beizumischen, wenn ein Frostschutz bis minus 25 °C ausreichend ist. Werden niedrigere Umgebungstemperaturen erwartet, ist die Konzentration entsprechend zu erhöhen, keinesfalls jedoch auf Werte über 50 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil des Frostschutzmittels unter 40 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz. Das aufbereitete Wasser ist im Sommer- und Winterbetrieb zu verwenden. Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt. TIM-ID: 0000061507 - 001 Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung des Kühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 12.000 Betriebsstunden oder spätestens nach 2 Jahren ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Frostschutzmittels auszutauschen. A001066/01D 2015-06 | Kühlmittel | 19 5.7 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel Hinweis zur Gewährleistung Bei Einsatz abweichender Produkte erlischt die Gewährleistung Typ NF (nitritfrei) Hersteller / Lieferant Bezeichnung BayWa AG Tectrol Coolprotect MIX3000 Montana Kühlerfrostschutz BHKW -25 ° Valentin Coolant Plus -25 ° Tabelle 15: Fertigmischung: Silikatfrei Hersteller / Lieferant Bezeichnung BASF Glysantin G30 Aral Antifreeze Silikatfrei Tabelle 16: Konzentrate Es wird dringend angeraten Korrosions-Gefrierschutzmittel-Fertigmischungen für den Motorkühlkreislauf zu verwenden. Bei Verwendung von derartigen Fertigmischungen ist gewährleistet, • dass das Verhältnis Wasser zu Korrosions-Gefrierschutzmittel korrekt eingestellt ist • dass das verwendete (Frisch-) Wasser innerhalb der Spezifikationen der „Anforderungen an das Motorkühlwasser“ liegt. Nur wenn Wasser gemäß Spezifikation verwendet wird, können die Bauteilstandzeiten eingehalten werden. Andernfalls besteht bei vielen Bauteilen die Gefahr von Ablagerungen, die zu reduzierter Wärmeübertragung und somit zu geringerer Funktionalität (Wärmetauscher) bzw. zu Überhitzung von Bauteilen führen können. TIM-ID: 0000053805 - 001 Deswegen muss bei „Selbstmischung“ des Kühlmittels • nur die zugelassenen silikatfreien Korrosions-Gefrierschutzmittel im angegebenen Verhältnis zu Wasser verwendet werden • ein Bestätigungsformular unterzeichnet werden, dass das verwendete Wasser die Anforderungen gemäß Betriebsstoffvorschriften erfüllt 20 | Kühlmittel | A001066/01D 2015-06 6 Heizwasser 6.1 Allgemein VORSICHT Mangelnde Aufbereitung / Entlüftung der Wasserkreisläufe Langzeitschäden an wasserführenden Komponenten • Es ist zu gewährleisten, dass die Vorgaben von MTU Onsite Energy zur Aufbereitung / Entlüftung des Wasser eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung. Ergänzende Hinweise Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Allgemeinen auch Maschinenbruchversicherungen keine Kosten für vorhersehbare Schäden, z. B. durch ungeeignete Wasserbeschaffenheit übernehmen. Unter dem Begriff „Summe Erdalkalien“ ist der Gehalt an Härte bildenden gelösten Calcium- und Magnesiumsalzen zu verstehen. Für die Umrechnung in die früher übliche Maßeinheit der „Gesamthärte“ gilt: • 1 mol/m 3 = 5,6 dH • Der pH-Wert ist ein Maß für den Säuregrad oder die Alkalität einer Lösung. • pH = 7 neutral, < 7 sauer, > 7 alkalisch. TIM-ID: 0000051994 - 001 max. zulässige Schwankung der Heizwassereintrittstemperatur: max. 3 K / min. A001066/01D 2015-06 | Heizwasser | 21 6.2 Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Heizkreislauf eingebaut sind. Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen bis 100 °C Maßgebend ist die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Dezember 2005) und Blatt 2 (September 1998). „Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ mit folgenden Richtwerten (siehe auch die entsprechenden Erläuterungen im Original): Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 8,2 - 9,0 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) 10 - < 500 μS/cm Summe Erdalkalien 1,0 - 1,5 5,6 - 8,4 mmol/l °dH Chloride < 80 mg/l Sulfate < 70 mg/l Sauerstoffgehalt bei Einsatz von Sauerstoffbindemitteln < 0,1 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 17: Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C TIM-ID: 0000051996 - 001 Werden obige Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-HProdukte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte). 22 | Heizwasser | A001066/01D 2015-06 6.3 Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgaswärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind. Füll- und Ergänzungswasser, zulässige Vorlauftemperaturen über 100 °C und bei großen Heizungssystemen, bzw. Fernheizsystemen. Die Basisakalisierung muss mit Trinatriumphosphat erfolgen. Maßgebend ist die VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 für die Beschaffenheit des Wassers in Heizungsanlagen, die mit Vorlauftemperatur über 100 °C betrieben werden. Danach gelten für salzarme Betriebsweise die folgenden Richtwerte: Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungelösten Stoffen pH-Wert (25 °C) 8,2 - 9,0 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) 10 - < 250 μS/cm Summe Erdalkalien < 0,02 < 0,10 mmol/l °dH Chloride < 20 mg/l Sulfate < 5 - 10 mg/l Sauerstoffgehalt < 0,05 mg/l Phosphat 5 - 10 mg/l Eisen < 0,2 mg/l Tabelle 18: Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C TIM-ID: 0000051997 - 001 Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte). A001066/01D 2015-06 | Heizwasser | 23 7 Schmieröl 7.1 Allgemein Bei der Auswahl eines Motoröls für Gasmotoren ist die Gasart, mit der der Motor betrieben wird von entscheidender Bedeutung. Der Gasmotor darf nur mit freigegebenem Schmieröl betrieben werden. Die zu verwendenden Motoröle sind aus der Tabelle Freigegebene Schmieröle zu entnehmen. Ein wesentlicher Faktor ist auch die Qualität des Gases im Bezug auf dessen Reinheit. Dies setzt vom Betreiber regelmäßige Gaskontrollen voraus. Die zu verwendenden Gasmotorenöle zeichnen sich durch geringst mögliche Aschegehalte aus. Dadurch werden erhöhte Ascheablagerungen, die zur Leistungsminderung des Katalysators bzw. zu klopfender Verbrennung führen können, vermieden. Beim Betrieb mit Biogas (mit korrosiven Verunreinigungen) wird das Schmieröl durch korrosive Verunreinigungen belastet, die bei der Verbrennung der enthaltenen Schadstoffe (Chlor-, Fluor- und Schwefelverbindungen) entstehen. Diese korrosiven Bestandteile können auch durch spezielle Additive im Schmieröl nur begrenzt neutralisiert werden. Korrosionsschäden an den ölgeschmierten Bauteilen des Motors können nur durch häufigeren Ölwechsel vermieden werden. Um Konzentrationsspitzen bei der Belastung durch korrosive Verunreinigungen besser puffern zu können, wird ein vergrößertes Schmierölvolumen empfohlen. Verbrauchte Betriebsstoffe entsprechend den am Einsatzort geltenden Vorschriften entsorgen! Mischen von Motorölen ist grundsätzlich nicht zulässig! Im Rahmen eines Motorölwechsels ist das Umölen auf ein anderes freigegebenes Motoröl möglich. Die dabei im Motorkreislauf verbleibende Restölmenge ist unbedenklich. TIM-ID: 0000051962 - 001 Bei Anwendungen Biogas, Klärgas oder Deponiegas ist die Ölmenge in der Motorölwanne nicht ausreichend. Ein größeres Ölvolumen ist erforderlich! 24 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06 7.2 Freigegebene Schmieröle Schmieröle für Saugmotoren Hersteller / Lieferant Bezeichnung Addinol Lube Oil GmbH MG 40 Extra LA AUTOL ELA 40 AVIA Mineralöl AG SAE 40 1) M E, P SAE 40 1) M E, P LA 40 SAE 40 1) M E, P Castrol Duratec HPL 40 SAE 40 1) M E, P Castrol Duratec XPL SAE 40 1) S E, P BayWa AG TECTROL Methaflexx HC Premium SAE 40 1) M E, P BayWa AG TECTROL Methaflexx NG SAE 40 1) M E, P Eurolub LA SAE 40 1) M E, P ExxonMobil Pegasus 1 SAE 40 1) S E, P ExxonMobil Pegasus 605 SAE 40 1) M E, P ExxonMobil Pegasus 705 SAE 40 1) M E, P ExxonMobil Pegasus 805 SAE 40 1) M E, P ExxonMobil Pegasus 1005 SAE 40 1) M E, P Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet LA SAE 40 1) M E, P Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet Ultra SAE 40 1) M E, P Kuwait Petroleum PEAK Navitus MA SAE 40 1) M E, P Kuwait Petroleum Q8 Mahler MA SAE 40 1) M E, P Petro Canada Europe Sentron LD 5000 SAE 40 1) M E, P WIPA Chemicals International Ecosyn GE 4004 SAE 40 1) S E, P Tabelle 19: Schmieröle für Saugmotoren 1) Zulassung begrenzt auf Motorumgebungstemperatur > +10 °C S = Synthetisches Schmieröl M = Mineralisches Schmieröl E = Erdgas P = Propangas B = Biogas TIM-ID: 0000053541 - 001 Schmieröle für Turbomotoren Hersteller / Lieferant Bezeichnung AUTOL BGJ 40 SAE 40 1) M B K AUTOL ELA 40 SAE 40 1) M E, P K AVIA Mineralöl AG HA 40 SAE 40 1) M B K AVIA Mineralöl AG LA 40 SAE 40 1) M E, P K Addinol Lube Oil GmbH MG 40 Extra Plus SAE 40 1) M B K Addinol Lube Oil GmbH MG 40 Extra LA SAE 40 1) M E, P K NILS Burian SAE 40 1) M B K BayWA AG TECTROL Methaflexx D SAE 40 1) M B K A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 25 Bezeichnung BayWA AG TECTROL Methaflexx HC Plus SAE 40 1) M B K BayWA AG TECTROL Methaflexx HC Premium SAE 40 1) M E, P K BayWA AG TECTROL Methaflexx HC Premium SAE 40 M B 2* BayWA AG TECTROL Methaflexx NG SAE 40 1) M E, P K Castrol Duratec HPL SAE 40 1) M E, P K Castrol Duratec XPL SAE 40 1) S E, P K ChevronTexaco Geotex LA 40 SAE 40 1) M E, P K ChevronTexaco Geotex LF 40 SAE 40 1) M B K Eurolub LA SAE 40 1) M E, P K Eurolub HGM Plus SAE 40 1) M B K ExxonMobil Pegasus 1 SAE 40 1) S E, P K ExxonMobil Pegasus 605 SAE 40 1) M E, P K ExxonMobil Pegasus 610 SAE 40 1) M B K ExxonMobil Pegasus 705 SAE 40 1) M E, P K ExxonMobil Pegasus 710 SAE 40 1) M B K ExxonMobil Pegasus 805 SAE 40 1) M E, P K Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet SAE 40 1) M B K Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet LA SAE 40 1) M E, P K Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet Plus SAE 40 1) M B K Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet Ultra SAE 40 1) M E, P K Fuchs Europe Schmierstoffe GmbH Titan Ganymet Ultra SAE 40 1) M B 2* Hessol Lubrication GmbH Hessol Gasmotorenöl SAE 40 SAE 40 1) M B K Kuwait Petroleum PEAK Navitus HA 40 SAE 40 1) M B K Kuwait Petroleum PEAK Navitus MA 40 SAE 40 1) M E, P K Kuwait Petroleum Q8 Mahler HA 40 SAE 40 1) M B K Kuwait Petroleum Q8 Mahler MA 40 SAE 40 1) M E, P K OMV Refining & Marketing HD 40 SAE 40 1) M B K Petro Canada Europe Sentron CG 40 SAE 40 1) M B K Petro Canada Europe Sentron LD 5000 SAE 40 1) M E, P K Total Deutschland Nateria MH 40 SAE 40 1) M E, P K Total Deutschland Nateria MJ 40 SAE 40 1) M B K WIPA Chemicals International Ecosyn GE 4004 SAE 40 1) S E, P K Tabelle 20: Schmieröle für Turbomotoren 1) Zulassung begrenzt auf Motorumgebungstemperatur > +10 °C S = Synthetisches Schmieröl M = Mineralisches Schmieröl E = Erdgas P = Propangas B = Biogas 26 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06 TIM-ID: 0000053541 - 001 Hersteller / Lieferant K = für Katalysator geeignet -- = nicht für Katalysator geeignet TIM-ID: 0000053541 - 001 2* = Keramikkatalysator A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 27 7.3 Intervalle Schmieröle Mineralöl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen Bei Vergrößerung des Zusatzvolumens wie z.B. 800 l für E3066Dx erhöht sich auch das Ölwechselintervall auf das 4-fache der Angabe für das Zusatzvolumen von 200 l. Auch in diesen Fällen sind regelmäßige Ölanalysen erforderlich. Bezeichnung Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh Min. Größe des Zusatzvolumens E3066D1-D3 2500 200 l E3066D4 3000 200 l E3066Lx/Zx 1000 120 l E3042D1-D3 1250 200 l E3042D4 1500 200 l E3042Lx/Zx 1000 200 l E3042Lx/Zx 5000 1000 l B3066Lx/Zx 600 120 l B3042Lx/Zx 600 200 l Tabelle 21: Mineralöl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen Mineralöl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) Bezeichnung Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh Empfohlene Größe Frischölbehälter E3066D1-D3 600 200 l E3066Lx/Zx 300 200 l E3042D1-D3 600 200 l E3042Lx/Zx 300 200 l Tabelle 22: Mineralöl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) Synthetiköl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen Bei Vergrößerung des Zusatzvolumens wie z.B. 800 l für E3066Dx erhöht sich auch das Ölwechselintervall auf das 4-fache der Angabe für das Zusatzvolumen von 200 l. Bezeichnung Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh Min. Größe des Zusatzvolumens E3066Lx/Zx 2000 200 l E3042Lx/Zx 1000 160 l E3042Lx/Zx 6000 1000 l Tabelle 23: Synthetiköl, Schmierölsystem mit Ölabspritzung und Zusatzvolumen 28 | Schmieröl | A001066/01D 2015-06 TIM-ID: 0000053502 - 001 Auch in diesen Fällen sind regelmäßige Ölanalysen erforderlich. Synthetiköl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) Bezeichnung Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) Module / Aggregate mit Motortyp Ölwechsel nach Bh Empfohlene Größe Frischölbehälter E3066D1-D3 1250 200 l E3066D4 1500 minimales Ölzusatzvolumen 50 l E3066Lx/Zx 600 200 l E3042D1-D3 1250 200 l E3042D4 1500 minimales Ölzusatzvolumen 90 l E3042Lx/Zx 600 200 l TIM-ID: 0000053502 - 001 Tabelle 24: Synthetiköl, Schmierölsystem nur mit Frischölnachfüllung (ohne Ölabspritzung) A001066/01D 2015-06 | Schmieröl | 29 8 Abgaskondensat 8.1 Allgemein GEFAHR Umwelt gefährdende Flüssigkeit Umweltgefährdend • Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen. Bei der Verbrennung des Kraftstoffes im Motor entstehen neben Kohlendioxyd und Wasserdampf auch Stickoxide NOx. Diese setzen sich in den nachgeschalteten Bauteilen in Gegenwart von kondensiertem Wasser in salpetrige Säure um. Andere anorganische und organische Säuren, z. B. Schwefelsäure oder schweflige Säure, können je nach Kraftstoffzusammensetzung ebenfalls entstehen. Kondensatproben weisen demzufolge einen leicht stechenden Geruch und gelöstes Eisen als Korrosionsprodukt auf. Die Wasserstoffionenkonzentration, d. h. der pH-Wert solcher Kondensatproben liegt in der Regel im stark bis schwach sauren Bereich bei pH = ca. 0,5 ... 4. Die Kondensatbildung setzt je nach säurebildender Komponente bei Abgastemperaturen unter ca. 160 °C ein. Theoretisch können aus 1 m3 i.N. Erdgas 1,5 kg Kondensat entstehen. Bei Aggregaten mit Abgaskühlung in einem Wärmetauscher, bei Abgastemperaturen nicht unter 110 °C, bei ordnungsgemäß isolierten Abgasleitungen und bei normaler Zahl von Start-Stopp-Vorgängen (Verhältnis Betriebsstunden zu Starts mindestens 2 : 1) ist der Kondensatanfall im Wärmetauscher und im nachgeschalteten Schalldämpfer auf wenige Kilogramm pro Tag reduziert. Für das Kondensat ist ein freier Ablauf über Siphon mit einer Höhe von ca. 300 mm1) zur Verhinderung von Abgasaustritt aus der Kondensatleitung vorzusehen. Das Abgaskondensat soll in einer Neutralisationsanlage vor Einleitung in das Abwassernetz neutralisiert werden. Zusätzlich ist ein Ölabscheider erforderlich. Abgaskondensat darf nur nach Rücksprache mit der örtlichen Abwasserbehörde ohne Aufbereitung in die Kanalisation, keinesfalls jedoch in das Freie abgeführt werden. Die Gemeinden in Deutschland, bzw. die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, anfallende Abwässer, wozu auch Kondensat gehört, abzunehmen. Eine Einordnung in die Kategorie "Sonderabfall" ist möglich. Mindestens 50 mm über dem entsprechenden max. Abgasgegendruck nach Modul. TIM-ID: 0000051981 - 001 1) 30 | Abgaskondensat | A001066/01D 2015-06 9 Anhang A 9.1 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung ASTM American Society for Testing and Materials Bh Betriebsstunden BR Baureihe BV Betriebsstoffvorschrift DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. EN Europäische Norm Erläuterung Zugleich Bezeichnung für Normen (Deutsche Industrie-Norm) ICP IR Verfahren IP Institute of Petroleum ISO International Organization for Standardi- Internationale Dachorganisation aller nationazation len Normungsinstitute MZ Methanzahl OEG Onsite Energy MTU Onsite Energy Society of Automotive Engineers US-amerikanisches Normungsgremium RFA SAE ST-DOS-H Produkte Richtlinie VdTÜV Richtlinie Vol. Volumen TIM-ID: 0000053479 - 001 VDI A001066/01D 2015-06 | Anhang A | 31 9.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten SI-Einheit US-Einheit Umrechnung °C °F °F = °C*1,8+32 kWh BTU 1 BTU = 0,0002930711 kWh kWh/m3 i.N. BTU/ft3 1 BTU/ft3 = 00,010349707 kWh/m3 kW kBTU/hr 1 kBTU/hr = 0,2928104 kW kW bhp 1 bhp = 0,7457 kW l gal 1 gal = 3,785412 liter mm inch 1 inch = 25,4 mm m ft 1 ft = 0,3048 m m/s ft/s 3 3 1 ft/s = 0,3048 m/s m i.N ft i.N ft3 = 0,02831685 m³ i.N. bar psi 1 psi = 0,06894757 bar kg lb 1 lb = 0,4535924 kg TIM-ID: 0000053888 - 001 Tabelle 25: Umrechnungstabelle 32 | Anhang A | A001066/01D 2015-06 9.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/Servicepartner Service Das weltweite Netz der Vertriebsorganisation mit Tochtergesellschaften, Vertriebsbüros, Vertretungen und Kundendienststützpunkten gewährleistet die schnelle und direkte Betreuung vor Ort und die hohe Verfügbarkeit unserer Produkte. Betreuung vor Ort Erfahrene und kompetente Spezialisten stehen Ihnen zur Seite und geben ihre Kenntnisse und ihr Wissen an Sie weiter. Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter: • http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html 24 h Hotline Über unsere 24 h Hotline und durch unsere Flexibilität sind wir rund um die Uhr Ihr Ansprechpartner, während der Betriebsphase, der vorbeugenden Wartung, der korrektiven Arbeiten im Störungsfall, bei veränderten Einsatzbedingungen und der Ersatzteilversorgung. Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter: • http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html Ihr Ansprechpartner in der Zentrale: • [email protected] Ersatzteilservice Das Ersatzteil für Ihre Anlage schnell, einfach und korrekt identifizieren. Das richtige Ersatzteil zur rechten Zeit am richtigen Ort. Für diese Zielsetzung bieten wir eine weltweit vernetzte Ersatzteile-Logistik. Ihr Ansprechpartner in der Zentrale: Deutschland: • Tel.: +49 821 74800 • Fax: +49 821 74802289 • E-Mail: [email protected] TIM-ID: 0000002624 - 005 Weltweit: • Tel.: +49 7541 908555 • Fax: +49 7541 908121 • E-Mail: [email protected] A001066/01D 2015-06 | Anhang A | 33 10 Anhang B 10.1 Index A H Abgaskondensat 30 Abkürzungsverzeichnis 31 Aktualität der Druckschrift 5 Anforderungen – Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer 18 – Gemischkühlwasser 16 – Motorkühlwasser 15 – Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer 17 Anforderungen bis 100 °C – Heizwasser 22 Anforderungen über 100 °C – Heizwasser 23 Ansprechpartner – MTU Onsite Energy 33 Aufbereitung – Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 19 Heizwasser – Allgemein 21 – Anforderungen bis 100 °C 22 – Anforderungen über 100 °C 23 – Ergänzende Hinweise 21 Hinweise zur Benutzung 5 Bestätigung – Betreiber 4 Betreiber – Bestätigung 4 Biogas – Brennstoffe 9 – Kraftstoffe 9 Brennstoffe – Biogas 9 – Erdgas 8 – Siliziumgehalt 7 D Definition – Kühlmittel 14 E Erdgas – Brennstoffe 8 – Kraftstoffe 8 Ergänzende Hinweise – Heizwasser 21 F Fertigmischungen – Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 20 Freigabe – Schmieröl 25 34 | Anhang B | A001066/01D 2015-06 Intervalle – Mineralöl 28 K Konservierung des Motors 5 Kraftstoffe 7 – Biogas 9 – Erdgas 8 Kühlmittel – Gemischkühlwasser – Anforderungen 16 – Korrosions-/ Gefrierschutzmittel – Aufbereitung 19 – Wasserbeschaffenheit für Gasnacherhitzer – Anforderungen 17 – Allgemein 14 – Definition 14 – Motorkühlwasser – Anforderungen 15 – Wasserbeschaffenheit für Gaskühler und Gasnacherhitzer – Anforderungen 18 – Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel 20 M Mineralöl – Intervalle 28 MTU Onsite Energy – Ansprechpartner 33 – Servicepartner 33 S Schmieröl – Allgemein 24 – Freigabe 25 Servicepartner – MTU Onsite Energy 33 Siliziumgehalt – Brennstoffe 7 DCL-ID: 0000033512 - 002 B I Z DCL-ID: 0000033512 - 002 Zugelassene Korrosions-/ Gefrierschutzmittel – Fertigmischungen 20 – Kühlmittel 20 Zuluft und Verbrennungsluft 13 A001066/01D 2015-06 | Anhang B | 35